BVK mahnt Vergleichsportal check24 ab / Internetportal soll gleiche Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler
Geschrieben am 14-06-2015 |
Bonn (ots) - Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute
(BVK) mahnt das Internetvergleichsportal check24 ab. Der BVK sieht
sich durch ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und
Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski in seiner
Rechtsauffassung bestätigt, dass Internetvergleichsportale bei der
Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen
erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler. In der Praxis werden
diese gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht ausreichend erfüllt.
"Die Abmahnung ist somit ein konsequenter Schritt des BVK, seinem
gerade erst von der Jahreshauptversammlung in Rostock verabschiedeten
Leitantrag und seinem veröffentlichten Positionspapier zu
Vergleichsportalen umgehend Taten folgen zu lassen", betont
BVK-Präsident Michael H. Heinz. Mit der Abmahnung wurde der
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nordemann von der Kanzlei Boehmert & Boehmert
in Berlin beauftragt.
"Die zentrale Forderung des BVK ist schon seit Jahren die
Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der
Internetportale", erläutert der BVK-Präsident. Hierzu zählen die
deutliche Übermittlung der Statusinformation in verständlicher
Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer
individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des
Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine umfassende
individuelle Beratungsdokumentation. Diese gesetzlichen Vorschriften
werden von Vergleichsportalen wie check24 bisher nur unzureichend
erfüllt. Der BVK setzt sich nun aktiv für die Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher ein. Zudem soll
einer Marktungleichbehandlung im Interesse aller
Versicherungsvermittler entgegengewirkt werden. Die bisherige
Geschäftspraxis von check24 bei der Vermittlung von
Versicherungsverträgen über das Internetvergleichsportal stellt zudem
aus Sicht des BVK einen Verstoß gegen bestehendes Lauterkeitsrecht,
geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dar.
"Ob es nun auch zu einem Musterprozess kommen wird, ist maßgeblich
von der zukünftigen Geschäftspraxis von check24 abhängig", betont
BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Über den BVK:
Der BVK zählt rund 10.000 selbständige und hauptberufliche
Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als
Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der
Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die
40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche
Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges
Bestehen.
Pressekontakt:
Pressesprecher
Hans-Dieter Schäfer
Telefon 0228 - 22805 -16
Telefax
0228 - 22805 - 50
E-Mail
bvk-pressestelle@bvk.de
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