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Puritan Medical Products Company LLC informiert Kunden über endgültige Entscheidung des Europäisches Patentamt zu Copans Europäischem Patent EP 1 608 268 B1

Geschrieben am 17-06-2015

- Endgültige Entscheidung zu Copans Europäischem Patent EP 1 608
268 B1 durch Europäisches Patentamt - EPA bestätigt engeren
Geltungsbereich des EP'268!

Guilford, Maine (ots/PRNewswire) - Das EPA hat am 3. Juni 2015 in
der Anhörung vor der Beschwerdekammer des Europäisches Patentamts
(EPA) seine endgültige Entscheidung zu Copans Europäischem Patent EP
1 608 268 B1 ("EP'268") verkündet. Die Beschwerdekammer des EPA hat
bestätigt, dass Copans EP'268 einen wesentlich engeren
Geltungsbereich hat als ursprünglich zugesprochen([1]).

Logo - http://photos.prnewswire.com/prnh/20150615/223171LOGO
[http://photos.prnewswire.com/prnh/20150615/223171LOGO]

Diese Entscheidung ist die endgültige und verbindliche
Entscheidung des EPA hinsichtlich der Gültigkeit und des engeren
Geltungsbereichs des EP'268.

Infolge der Entscheidung muss Copan sich jetzt verbindlich an den
Geltungsbereich des EP'268 halten, der wesentlich enger ist als
ursprünglich beansprucht und nicht mehr erweitert werden kann.

Insbesondere beinhaltet Patentanspruch 1 des EP'268 unter anderem
die folgenden Eigenschaften (Unterstreichung hinzugefügt):


-- besagte Faser bedeckt besagte Spitze in Form einer Schicht mit
einheitlicher Dicke.
-- aufgebracht durch Beflockung in einer geordneten Anordnung der Faser
senkrecht zur Oberfläche der Stabspitze.


Die beflockten Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® [http://www.
puritanmedproducts.com/products/all-products?cat=1086&1079] von
Puritan sind auf eine andere Weise beflockt und verfügen nicht über
die von Copan beanspruchte Faserstruktur. "Wir freuen uns zu
bestätigen, dass unsere beflockten Probeentnahmevorrichtungen keine
Verletzung der letzten und endgültigen Patentankündigung von Copan
darstellen", sagte Timothy Templet, EVP für weltweiten Vertrieb bei
Puritan. "Die aktuelle Entscheidung stärkt die Position von Puritan
als Halter der fortschrittlichsten beflockten Tupfertechnologie in
Europa und den USA."

Wie bereits von uns in einer Pressemitteilung 2014 verkündet,
wurde dies durch Stellungnahmen des Bezirksgerichts Düsseldorf bei
einer Anhörung am 24. Juni 2014 (Fallnr. 4b O 176/12) eindeutig
klargestellt. Das Düsseldorfer Gericht wird oftmals als das
wichtigste Gericht Europas für die Durchsetzung von Patentrechten
angesehen.

In diesem Fall hatte Copan das deutsche Gebrauchsmuster([2]) DE 20
2004 021 787 U1 ("DE'787") vor dem Düsseldorfer Gericht beansprucht.

Da sowohl EP'268 als auch DE'787 diese engen Eigenschaften
aufweisen (beide Rechte beziehen sich auf die gleiche Erfindung) und
Copan jetzt an die endgültige Entscheidung der Beschwerdekammer des
EPA gebunden ist, kann daraus gefolgert werden, dass die beflockten
Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® von Puritan ebenfalls
außerhalb des Geltungsbereichs des Europäischen Patents von Copan
fallen.

Alle deutschen Gebrauchsmuster von Copan bezüglich beflockter
Tupfer [http://blog.puritanmedproducts.com/puritan-liquid-amies-compa
tible-wasp-microbiology-lab-automation]([3]) liefen Ende März 2014
aus und sind ab diesem Datum für den Vertrieb in Deutschland
irrelevant. Daher können die deutschen Kunden von Puritan ungehindert
tätig sein.

Informationen zu Puritan Puritan Medical Products Co, LLC, ist
der größte Hersteller von medizinischen und diagnostischen
Einmalprodukten in Nordamerika. Alle Produkte werden am
Produktionsstandort des Unternehmens in Guilford, ME (USA),
produziert. Dort erfolgt u. a. auch die Produktion maßgeschneiderter
Medien und Eigenherstellung von Arzneimitteln, um individuelle
Kundenanforderungen zu erfüllen.

Weitere Informationen erhalten Sie von: Timothy Templet,
Executive VP für weltweiten Vertrieb tltemplet@puritanmedproducts.co
m[mailto:tltemplet@puritanmedproducts.com] +1.207.876.3311

([1]) EP'268 wurde in einem Widerspruchsverfahren beim
Europäischen Patentamt angefochten. Die Widerspruchskammer hat den
Geltungsbereich des EP'268 wesentlich enger definiert als
ursprünglich zugesprochen. Durch die Entscheidung der
Beschwerdekammer wird ein Schlussstrich unter das gesamte Verfahren
vor dem EPA gesetzt.

([2]) Deutsche Gebrauchsmuster können Rechte gewähren, die
Patentrechten ähneln, es können aber rechtliche Vorgänge eingeleitet
werden, noch bevor ein Beamter des Patentamtes das Wesen des
Gebrauchsmusters auf seine Gültigkeit untersucht. Dies ist hier
geschehen.

([3]) DE 202004021787 U1; DE 202004021907; DE 202004021908 U1;
U1DE 202004021930 U1; DE 202004021932 U1

Web site: http://puritanmedproducts.com/


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