BGH-Verfahren XI ZR 154/14 durch Rücknahme der Revision beendet - Anwalt Hahn: "Bank hat kalte Füße bekommen"
Geschrieben am 19-06-2015 |
Hamburg (ots) - Am 23. Juni hätte die mündliche Verhandlung vor
dem XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bei einem Verfahren IX ZR
154/14 angestanden. Dabei sollte über die Wirksamkeit eines Widerrufs
eines Immobiliendarlehens nach bereits erfolgter Ablösung entschieden
werden. Die Kläger hatten gegen das Urteil des Hanseatischen
Oberlandesgerichts Hamburg vom 26. Februar 2014 - 13 U 71/13 -
Revision eingelegt. Heute teilte die Pressestelle des BGH mit, dass
die Kläger die Revision zurückgenommen haben. "Wegen der Rücknahme
der Revision ist diese Rechtsfrage höchstrichterlich weiterhin nicht
geklärt", so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
Rechtsanwälte. "Es ist aber zu vermuten, dass die Bank kalte Füße
bekommen und sich deshalb mit den Klägern außergerichtlich geeinigt
hat".
Das Landgericht Hamburg hatte die Klage abgewiesen. Die Berufung
der Kläger war erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht Hamburg hat
zur Begründung ausgeführt, die Widerrufsbelehrungen seien zwar
fehlerhaft, aber es sei Verwirkung anzunehmen. Das Oberlandesgericht
argumentierte, dass der Verbraucher zwar eine fehlerhafte
Widerrufsbelehrung erhalten habe, diese aber nicht geeignet gewesen
sei, ihn von einem Widerruf abzuhalten. Zwischen Vertragsschluss und
Widerruf hätten mehr als vier dreiviertel Jahre gelegen. Zudem hätten
zwischen der vollständigen Abwicklung der Darlehen auf Wunsch der
Kläger und dem Widerruf drei Jahre gelegen (Zeitmoment). Im Übrigen
habe die Beklagte nach so langer Zeit darauf vertrauen dürfen, dass
die Darlehen erledigt seien und ein Widerruf nicht mehr zu erwarten
stehe (Umstandsmoment).
"Wir von HAHN Rechtsanwälte haben angenommen, dass der
Bundesgerichtshof das Urteil des OLG Hamburg vom 26.02.2014 wegen der
nicht tragfähigen Begründung aufhebt. Allein aufgrund der Tatsache,
dass das Darlehen bereits seit drei Jahren abgelöst worden war,
konnte das OLG nicht die Verwirklichung des Umstandsmoments annehmen.
Ein Umstandsmoment ist vorliegend überhaupt nicht verwirklicht
worden", meint Hahn. HAHN Rechtsanwälte bietet zurzeit allen
betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung der
Immobiliendarlehensverträge auf Fehlerhaftigkeit der
Widerrufsbelehrung an. Die Chancen für einen erfolgreichen Ausstieg
aus bestehenden Darlehensverträgen stehen laut Anwalt Hahn bei
fehlerhafter Widerrufsbelehrung in einer Vielzahl von Fällen sehr
gut.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
Kiel und Stuttgart.
Kanzleikontakt:
HAHN Rechtsanwälte
PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572 361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
569754
weitere Artikel:
- Lidl ermöglicht Zahlung per Kreditkarte / Ab 1. Juli können Lidl-Kunden bundesweit mit Visa oder Mastercard zahlen (FOTO) Neckarsulm (ots) -
Wer bei Lidl einkauft, kann ab dem 1. Juli 2015 ganz bequem per
Visa oder Mastercard bezahlen. Und das bundesweit in allen
Lidl-Filialen. Bei Zahlung mit Kreditkarte fallen für Kunden keine
weiteren Gebühren an, gezahlt wird nur die eingekaufte Ware.
Gute Produkte, guter Service
Neben qualitativ hochwertigen Produkten ist Lidl bestrebt, seinen
Kunden auch einen guten Service zu bieten. Für viele Menschen gehört
das Bezahlen mit Kreditkarte heute schon zu ihrem Alltag. Mit der
Möglichkeit, dass Lidl-Kunden mehr...
- Eigenheim, Glück allein / Interhyp-Wohntraumstudie: Das Zuhause als glücksstiftender Faktor München (ots) - Die eigenen vier Wände machen Menschen glücklich
und die Entscheidung für Wohneigentum ist ein Entschluss, der selten
bereut wird. Dies zeigt die Interhyp-Wohntraumstudie, für die mehr
als 2.000 Deutsche danach befragt worden sind, wie ihre Wohnwünsche
aussehen und wie sie den Immobilienkauf im Nachhinein bewerten. "Die
Studie zeigt, dass der Erwerb von Wohneigentum für viele Menschen ein
sehr emotionales Thema ist, das über Rationalität und
Wirtschaftlichkeitserwägungen weit hinausgeht", erklärt Michiel
Goris, Vorstandsvorsitzender mehr...
- Neue Hilfe für Generationswechsel in Familienunternehmen / Juniorchefs erhalten Startkredite ab 1,00 Prozent München (ots) - Angesichts des anstehenden Generationswechsels im
bayerischen Mittelstand hat die LfA Förderbank Bayern die Förderung
für Familienunternehmen verbessert. Vor allem Betriebsübergaben an
die Folgegeneration werden erleichtert, da nun auch
Kaufpreiszahlungen zwischen Kindern und Eltern bzw. Schwiegereltern
förderfähig sind. Die Jungunternehmer können beim Kauf jetzt auf den
äußerst günstigen Startkredit zugreifen: der Förderkredit zeichnet
sich durch einen Zinssatz ab 1,00 Prozent (Stand 19.06.15) aus, und
das bei Laufzeiten mehr...
- Update zu den Geschäftsgewinnen - Exklusive Berichte über DO & CO, Wolford, WP, Linz Textil Holding und Agrana Beteiligungs AG Frankfurt am Main (ots) - Juni 19, 2015 /PRNewswire/ --
An die Redaktion: Weitere Informationen über diese Mitteilung
finden Sie beim Herunterscrollen.
Heute veröffentlichte Performance Financial seine
Research-Berichte über die DO & CO AG (ISIN: AT0000818802, DOC),
Wolford AG (ISIN: AT0000834007, WOL), WP AG (ISIN: AT0000A1DDL3,
WPAG), Linz Textil Holding AG (ISIN: AT0000723606, LTH), und Agrana
Beteiligungs AG (ISIN: AT0000603709, AGR).
Die Analysten bei Performance Financial entwickeln gründliche
Analysen, um mehr...
- Bleiben Sie auf dem Laufenden - Kostenlose Research-Berichte über Gesco, Qiagen, TLG IMMOBILIEN, DMG Mori Seiki und ThyssenKrupp Frankfurt am Main (ots) - Juni 19, 2015 /PRNewswire/ --
An die Redaktion: Weitere Informationen über diese Mitteilung
finden Sie beim Herunterscrollen.
Heute veröffentlichte Performance Financial seine
Research-Berichte über die Gesco (ISIN: DE000A1K0201, WKN: A1K020,
GSC1), Qiagen NV (ISIN: NL0000240000, WKN: 901626, QIA), TLG
IMMOBILIEN AG (ISIN: DE000A12B8Z4, WKN: A12B8Z, TLG), DMG Mori Seiki
AG (ISIN: DE0005878003, WKN: 587800, GIL), und ThyssenKrupp AG (ISIN:
DE0007500001, WKN: 750000, TKA).
Die Analysten bei Performance mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|