Börsen-Zeitung: Fauler Kompromiss, Kommentar zur BayernLB von Stefan Kroneck
Geschrieben am 07-07-2015 |
Frankfurt (ots) - Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf
dem Dach. Mit dieser Redensart rechtfertigte Bayerns Finanzminister
Markus Söder das Ergebnis der Verhandlungen mit Österreich im
Rechtsstreit zwischen der BayernLB und der Heta, der Bad Bank der
Hypo Alpe. Herausgekommen in der Auseinandersetzung um die
Rückzahlung eines Milliardenkredits ist für den Freistaat und die
Landesbank ein fauler Kompromiss. Denn das Darlehen von 2,4 Mrd. Euro
wird von der Alpenrepublik nur zur Hälfte beglichen. Somit zahlt die
BayernLB im Desaster um die einstige Kärntner Tochtergesellschaft
nochmals kräftig drauf. Die Kosten für den Fehlkauf inklusive
Kaufpreis und Kapitalhilfen summieren sich damit auf 5 Mrd. Euro.
Bilanziell kann die BayernLB den Zusatzaufwand aber gut verdauen, hat
sie doch dafür bereits eine Risikovorsorge gebildet.
Mit der nun getroffenen politischen Vereinbarung haben die
Mehrheitseigentümerin der BayernLB und das Institut ihre
Rechtsposition über Bord geworfen. Die Meinung der Klägerin, dass der
Kredit zurückzuzahlen sei, bestätigte kürzlich das Landgericht
München per Urteil in erster Instanz. Vor diesem Hintergrund pochten
die BayernLB und die CSU-geführte Landesregierung zu Recht auf die
volle Tilgung. "I want my money back", tönte es in München ganz nach
Art von Maggie Thatcher.
Wer von seiner Rechtsposition überzeugt ist, sollte dies mit aller
Kraft vor Gericht durchfechten. Andernfalls läuft man Gefahr, sich
unglaubwürdig zu machen. Söders Andeutung, dass mit der Abwicklung
der staatlichen Hypo-Rechtsnachfolgerin Heta die BayernLB bei der
Schuldnerin schlimmstenfalls eine viel schlechtere Rückzahlungsquote
erreicht hätte, ist nicht stichhaltig. Eine Insolvenz der Heta will
Österreich wegen weiterhin hoher Risiken unbedingt abwenden.
Gut zweieinhalb Jahre nach dem Beginn des Rechtsstreits ist
München trotz überzeugender Argumente faktisch eingeknickt. Wien
konnte sich mit seiner Forderung nach einem "Generalvergleich", also
einem Schuldenerlass, weitgehend durchsetzen. Der Freistaat beugte
sich den Fakten, die Österreich mit Gesetzen (Schuldenschnitt) in der
Causa setzte, obgleich der Verfassungsgerichtshof des Landes diese
umstrittene Regelung kippen könnte. Positiv ist für die BayernLB nur,
dass sie ihre letzte Altlast losgeworden ist. Der Fall Heta zeigt
aber, dass staatliche Schuldner mit fragwürdigen Methoden das
Bestmögliche für sich herausschlagen können. Hoffentlich macht das in
der EU nicht Schule.
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Telefon: 069--2732-0
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