Negativzinsen: Sparer müssen zahlen
Geschrieben am 06-07-2015 |
Neustadt a. d. W. (ots) - Die ersten Banken verlangen negative
Zinsen, wenn Sparer hohe Summen anlegen wollen. Ein doppelter
Nachteil, denn zum einen verringert sich dadurch ihr Erspartes statt
sich zu vermehren und zum anderen können sie ihre Verluste nicht von
der Steuer absetzen.
2015 ist für Sparer kein gutes Jahr. Die Zinsen bewegen sich nahe
der Nullgrenze und seit 2014 verlangen erste Banken sogar Minuszinsen
auf hohe Einlagen. Das heißt: Sparer werden nicht durch Zinsen
belohnt, sondern zahlen sogenannte Strafzinsen oder Negativzinsen auf
ihr gespartes Geld. Eine Realität, die man sich vor Jahren noch nicht
vorstellen konnte.
Zahlen und nichts absetzen können
Seit 2009 verlangt der Fiskus 25 Prozent Steuer auf alle Zinsen,
die Sparer bekommen. Diese sogenannte Abgeltungssteuer wird von
deutschen Banken automatisch an das Finanzamt überwiesen. Im
Umkehrschluss entspräche es der Logik, dass Sparer ihre Negativzinsen
von der Steuer absetzen können - schließlich entstehen dem Anleger
Verluste.
Mit dem Thema "Negative Einlagezinsen" hat sich nun auch der
Fiskus beschäftigt und eine für den Staat einnahmenfreundliche Lösung
gefunden: In einem Schreiben vom 27. Mai 2015 führt das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus, dass negative Zinsen keine
Zinsen sind, sondern eine Art "Verwahr- oder Einlagegebühr". Diese
Feststellung hat für Sparer äußerst negative Konsequenzen, denn sie
dürfen diese umdeklarierten Gebühren nicht als Werbungskosten
absetzen - sie sind bereits mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro
abgegolten. Für Banken bedeutet das weniger Bürokratie, für den Staat
mehr Steuereinnahmen und für den Steuerzahler keine Möglichkeit,
seine Negativzinsen abzusetzen.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
hält diese Vorgehensweise für sehr fraglich. "In Deutschland gilt die
Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit der
Steuerbürger. Aus diesem Grund sind negative Zinsen zwingend negative
Einnahmen und müssen als Verlust für den Sparer anerkannt werden",
erklärt Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der VLH. "Es ist
absehbar, dass die Auffassung der Finanzverwaltung finanzgerichtlich
überprüft wird und wohl auf schwachen Beinen steht."
EZB-Zinspolitik führt zu geringen Zinsen
Grund für die Negativzinsen ist die Zinspolitik der Europäischen
Zentralbank (EZB). Die EZB hat im September 2014 den Zinssatz für
Einlagen von Banken auf minus 0,2 Prozent gesenkt. Das heißt, dass
Banken draufzahlen müssen und diese Kosten an ihre Kunden
weitergeben: Der Sparer muss zahlen.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von
der VLH. Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder
die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html
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