Schwäbische Zeitung: "Symbol für Kriminalität" - Kommentar zum BGH-Urteil über das Tragen von Rockerkutten
Geschrieben am 09-07-2015 |
Ravensburg (ots) - Die Lederkutten von Rockern oder ähnlichen
Gruppierungen sind kein reiner Schmuck. Sie dienen dem
Gemeinschaftsgefühl. Je mehr Kuttenträger der gleichen Gruppe
zusammenkommen, desto mehr werden die Symbole zur Machtdemonstration.
Ein solcher Effekt stellt sich zwar auch in anderen Bereichen ein,
etwa bei Fußballfans in den Farben ihres Teams. Bei zahlreichen
Rockern und den verstärkt aufkommenden Straßenbanden steht hinter
einer Machtdemonstration aber immer wieder die Absicht, kriminelle
Geschäfte abzuschirmen. Schließlich ist nicht jeder Club ein Verein
biederer Motorradfahrer. Ebenso wenig ist jeder Ortsverein der Banden
ein verbotener Verbrecherzirkel. Dies macht es schwer, einen
allgemeines Kuttenbann zu verhängen. So sah es auch der
Bundesgerichtshof.
Eindeutig scheint die Rechtslage nicht zu sein. Es sollte
juristisch nachgearbeitet werden. Denn die Mitglieder von
Vereinigungen wie den Hells Angels sehen sich als Brüder, egal ob sie
zu kriminellen Ortsgruppen gehören oder nicht. Damit gibt es kein
unschuldiges Bandensymbol. Es steht für alle und verkörpert generell
kriminelle Energie.
Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion@schwaebische-zeitung.de
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