Immobiliengeschäft mit Flüchtlingsunterkünften: was Til Schweigers "Freunde" und andere Unternehmer bedenken sollten
Geschrieben am 17-08-2015 |
Eckental (ots) - Die junge Flüchtlings-Industrie lockt mit
traumhaften Renditen von bis zu 20% pro Jahr. Das lockt auch
Glücksritter wie jene "Freunde" von Til Schweiger an, die im
niedersächsischen Osterode eine alte Kaserne zur Vorzeige-Unterkunft
für Flüchtlinge umbauen wollen und durch die Berichterstattung der
"Welt am Sonntag" und des "NDR" nun im zweifelhaften Licht stehen.
Markus Gildner, Immobilienunternehmer und Entwickler des innovativen
Wohnkonzepts für Flüchtlinge "The Peoples Project" in Eckental /
Mittelfranken (www.thepeoplesproject.eu) listet die Herausforderungen
für seriöse Geschäftsleute auf, die sich der Herausforderung stellen
wollen.
Vertragsgestaltung und Wirtschaftlichkeit
Die Flüchtlingsunterbringung erfolgt nach zwei Vertragsmustern -
dem Beherbergungsvertrag oder dem sog. Wohnraumüberlassungsvertrag.
Die vermeintlich attraktiven Kopfpauschalen des Beherbergungsvertrags
von bis zu 30 EUR oder mehr pro Tag geraten schnell zum
wirtschaftlichen Albtraum. Denn das komplette Unterbringungs- und
Versorgungsrisiko liegt beim Betreiber. Die Nebenkosten, der
Energieverbrauch und die Aufwendungen für Reparaturen und
Instandhaltung sind erheblich. Außerdem fällt bei
Beherbergungsverträgen mit bis zu 6 Monaten Laufzeit und auf
Zusatzleistungen Mehrwertsteuer an, welche von den EUR 30
Kopfpauschale in Abzug zu bringen ist. Eine Tatsache, welche nicht
jedem Vermieter bewusst ist und zur Steuerhinterziehung führen kann.
Finanzplanung und Finanzierung
Der interessierte Investor sollte unbedingt auf soliden
finanziellen Beinen stehen, denn unvorhersehbare Belastungen können
ein Projekt zum Scheitern bringen. Banken sind bei
Flüchtlingsprojekten noch zurückhaltender als bei üblichen
Kreditvergaben.
Baurecht und architektonisches Konzept
Eine Baugenehmigung bzw. ein Bestandsgebäude ist noch kein Garant
für die Zulässigkeit der Unterbringung von Flüchtlingen. Das Gesetz
hat die Unterkunft für Asylbewerber (noch) nicht einer eindeutigen
Nutzungsart zugeordnet. Demzufolge entscheiden die
Verwaltungsgerichte bei Drittklagen höchst individuell nach Sachlage.
Wird ein Neubau oder die Umwidmung eines Bestandsbaus zur
Asylbewerberunterkunft geplant, ist auf jeden Fall ein Bauantrag
notwendig. Je nach architektonischem Konzept ist unter Umständen von
einem Sonderbau eines Wohnheims auszugehen, der nicht in allen
Gebieten zulässig ist.
Problem- und Krisenmanagement
Betreiber von Flüchtlingsunterkünften stehen im Zentrum lokaler
Presseberichterstattung und in vielfacher Kritik durch verängstigte
Anwohner und politischer Profiteure, die das Projekt verhindern
wollen. Das geht von Diskussionen am Bauzaun über Eingaben und
Petitionen an die Politikprominenz bis hin zu Klagen vor Verwaltungs-
und Zivilgerichten und natürlich den üblichen anonymen Anzeigen bei
Berufsgenossenschaften, Zoll, etc. Auch wenn alle Gesetze und
Vorgaben eingehalten werden, ist der zeitliche Aufwand zur
Bewältigung dieser Widerstände enorm.
Bauliche Substanz und Gebäudetechnik
Aufgrund der Tatsache dass 2-3 mal so viele Bewohner auf demselben
Raum wie herkömmlich wohnen, mit einer etwa 10 mal höheren Wechselfrequenz
ergibt 20-30 mal mehr wechselnde Bewohner auf einen Zeitraum von 10 Jahren.
Dies bringt einen ebenso höheren Verschleiß der baulichen Substanz und
Gebäudetechnik und entsprechende Kosten mit sich.
Energieeinsparung und Brandschutz
Bei der Umwidmung von Bestandsgebäuden und damit verbunden Arbeiten
an Fassade, Dach, Fenster und Decken ist davon auszugehen dass aktuelle
Vorschriften, wie z.B. die Energieeinsparverordnung und insbesondere der
vorbeugende Brandschutz eingehalten werden. Dies wird von vielen Investoren
aus Kostengründen vernachlässigt, womit die Nutzung und damit die Unterbringung
von Asylbewerbern schlicht und ergreifend nicht gesetzeskonform ist ? Bußgelder
bis hin zu einer Nutzungsuntersagung können die Folge sein.
Nachhaltige Investition / Folgenutzungskonzept
Irgendwann wird sich die Lage beruhigen und hastig geschaffene
Unterbringungsmöglichkeiten werden nicht mehr benötigt. Hat sich der
Investor nur unzureichende Gedanken über ein Folgenutzungskonzept gemacht,
verteilen sich über ganz Deutschland leerstehende Gebäude als stumme Zeugen
der Flüchtlingsflut. Ganz zu schweigen von etwaigen Restverbindlichkeiten
der laufenden Finanzierung.
Standortwahl, Infrastruktur und Arbeitsmarkt
Integration gelingt nur, wenn die Asylbewerber die Möglichkeit haben
am öffentlichen Leben teilzunehmen. Da hilft es wenig, wenn Asylbewerber
in ohnehin schon strukturschwachen Regionen angesiedelt werden, wo die
Infrastruktur, wie z.B. der öffentliche Personennahverkehr auf ein Mindestmaß
geschrumpft wurde und Arbeitsplätze fehlen.
Markus Gildner plant bereits weitere Neubauprojekte für Flüchtlinge
in Bayern. Das Konzept sowie eine übersichtliche Darstellung inklusive
anschaulicher Illustration von ?The Peoples Project Nr. 1? in Eckental
finden Sie unter http://www.thepeoplesproject.eu.
Pressekontakt:
THE PEOPLES PROJECT GbR
Markus Gildner
Eckenbachstraße 6
90542 Eckental
Telefon: 0179/296 4909
Mail: info@thepeoplesproject.eu
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