Anwalt Hahn: "Millionen Verbraucher haben die Widerrufsbelehrung in ihren Darlehensverträgen noch nicht auf Fehlerhaftigkeit prüfen lassen"
Geschrieben am 20-08-2015 |
Hamburg (ots) - Das Hamburger Abendblatt berichtet in der heutigen
Ausgabe von dem Hamburger Ehepaar Anke und Jörge Priesmeyer, das den
Widerruf von vier Darlehensverträgen im Dezember 2014 der ING-Diba AG
zunächst angedroht hatte. Das Ehepaar wird von dem Hamburger
Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte vertreten. Laut
Hamburger Abendblatt entwickle sich die Fehlerhaftigkeit von
Widerrufsbelehrungen für die Banken zu einem echten Albtraum. Laut
Schätzung von Experten könnte das die Banken einen dreistelligen
Milliardenbetrag kosten. Insgesamt gehe es um mehrere Millionen von
Kreditverträgen. Bisher dürfen laut Hamburger Abendblatt erst
bundesweit 200.000 überprüft worden sein. Betroffen seien
Baukreditverträge, die ab November 2002 oft mit einer fehlerhaften
Widerrufsbelehrung versehen worden seien.
Verschiedene Senate des Bundesgerichtshofs und zahlreiche
Instanzgerichte haben nach Anwalt Hahn entsprechende Formulierungen
in Widerrufsbelehrungen als irreführend und damit unwirksam
angesehen. "Entspricht die Widerrufsbelehrung inhaltlich und/oder
gestalterisch nicht den rechtlichen Vorgaben oder wurde sie
unterlassen, steht dem Verbraucher noch immer Widerrufsrecht zu", so
Anwalt Hahn. Ein Widerruf rechnet sich laut Hahn angesichts der
aktuell sehr niedrigen Zinsen fast immer. So bringt die
Rückabwicklung eines Darlehensvertrages einen erheblichen Zinsvorteil
und lässt die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. Der Verbraucher
könne dann einen neuen Darlehensvertrag zu den aktuell sehr niedrigen
Zinsen abschließen.
Nach Erfahrungen von HAHN Rechtsanwälte kann mit einigen Banken
eine außergerichtliche Regelung gefunden werden. "Verbraucher
brauchen beim Widerruf von Darlehensverträgen einen längeren Atem.
Nach unserer Einschätzung werden in Zukunft noch zahlreiche Banken
einknicken und auch vergleichsweise Lösungen anbieten", so Hahn
weiter. "Wenn die Bauzinsen erst wieder deutlich ansteigen, kann es
für die Banken bei bereits widerrufenen Darlehensverträgen richtig
teuer werden. Dann müssten diese nach unserer Auffassung auch für den
Zinsdifferenzschaden aufkommen, der zwischen Widerruf des Darlehens
und dem späteren Abschluss eines Neuvertrages entstanden ist." Wenn
die Bank einen Widerruf eines Darlehens außergerichtlich nicht
anerkenne, müsse nach Hahn zunächst geklagt werden. Erst wenn der
Rechtsstreit zugunsten des Verbrauchers entschieden worden sei, könne
dieser ein Neukonditionenangebot einer anderen Bank annehmen. Bei
einem Darlehen über 500.000 EUR mit einer Zinsbindung von 10 Jahren
kommt laut Hahn bei einem zwischenzeitlichen Zinsanstieg von zwei
Prozentpunkten auf die Bank ein zusätzlicher Schaden von etwa 100.000
EUR zu. "Bei solchen Risiken", so Hahn, "wird noch so manche Bank
schwach werden und sich lieber gleich vergleichen."
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
Kiel und Stuttgart.
Pressekontakt:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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