Recht auf stabile Wände / Mieter sollten Küchenschränke aufhängen können (FOTO)
Geschrieben am 31-08-2015 |
Berlin (ots) -
Über manches kann man im Zusammenhang mit der Ausstattung einer
Wohnung durchaus diskutieren. Einige Merkmale sind allerdings
unbedingt erforderlich, um von einer vertragsgemäßen Nutzung einer
Immobilie sprechen zu können. Dazu gehört nach Auskunft des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Möglichkeit, an der
Küchenwand Schränke aufhängen zu können. (Landgericht Berlin,
Aktenzeichen 67 S 355/14)
Der Fall: So hatte sich das der Mieter einer Wohnung nicht
vorgestellt. Als er die Immobilie bezogen hatte, bemerkte er, dass
die Küchenwände wegen ihrer einfachen Gipsbeplankung nicht in der
Lage waren, Schränke zu tragen. Wenn die Schränke überhaupt
anzubringen gewesen wären, so wären sie doch nach kürzester Zeit
herabgestürzt. Der Mieter betrachtete das als unzumutbar. Er forderte
den Eigentümer auf, für stabilere Wände zu sorgen, was dieser
allerdings verweigerte. Weil sich beide Parteien nicht einigen
konnten, musste sich die Rechtsprechung mit der Angelegenheit
befassen.
Das Urteil: Die Richter des Landgerichts Berlin stellten fest,
dass es zum Mindestwohnstandard gehöre, in der Küche Schränke
aufhängen zu können. Schließlich sei das nötig, um Küchenutensilien
unterzubringen. Wenn das nicht der Fall sei, müsse man von einem
Mangel der Mietsache sprechen. Die konkrete Lösung habe nicht der
allgemeinen Verkehrsanschauung von der Nutzung einer Immobilie
entsprochen.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel@dsgv.de
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