Steuerhinterziehung: Rückwirkende Gruppenanfrage erhöht Druck auf Steuersünder - Selbstanzeige rechtzeitig stellen
Geschrieben am 03-09-2015 |
Köln (ots) - Mit der sog. Gruppenanfrage haben deutsche
Steuerfahnder die Möglichkeit, Steuersündern in Österreich oder der
Schweiz auf die Spur zu kommen. Betroffene können noch eine
Selbstanzeige stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das
Bankgeheimnis hatte in Österreich und der Schweiz einen hohen
Stellenwert. Dennoch weicht es mehr und mehr auf. Schon bevor der
automatische Informationsaustausch von Bankdaten 2017 bzw. 2018
beginnt, können deutsche Steuerfahnder durch eine sog. Gruppenanfrage
Einsicht in die Konten deutscher Bürger in Österreich und der Schweiz
erhalten. Dazu müssen sie sich an die betreffende Bank wenden und
können dann Daten zu bestimmten Personenkreisen abfragen.
Bei einer Gruppenanfrage richtet sich der Verdacht der
Steuerhinterziehung nicht gegen eine bestimmte Person. Vielmehr
weisen die Anfragen ganz bestimmte Verdachtsmomente auf, die auf eine
große Zahl von Bankkunden zutreffen können. Auf diese Weise können
die deutschen Behörden eine unbestimmte Zahl von Namen und Bankdaten
deutscher Staatsbürger anfordern. Die Banken sind nicht verpflichtet,
ihre Kunden über die Anfrage und die Weitergabe der Daten zu
informieren.
Österreich hat das sog. Amtshilfe-Durchführungsgesetz am 1. Juli
2014 beschlossen. Die Gruppenanfragen können aber auch weiter
zurückliegende Steuerzeiträume erfassen und können rückwirkend bis
zum 1. Januar 2011 gestellt werden. Die Schweiz ist nicht ganz so
drastisch. Hier können Anfragen rückwirkend bis zum 1. Februar 2013
gestellt werden. Das bedeutet, dass selbst Kunden, die ihr Bankkonto
in Österreich oder Schweiz bereits aufgelöst haben, noch ins Netz der
deutschen Steuerfahndung geraten können.
Der einzige Ausweg für die Betroffenen bleibt die Selbstanzeige
wegen Steuerhinterziehung. Wird sie rechtzeitig gestellt, ist
vollständig und fehlerfrei, kann der Betroffene immer noch straffrei
bleiben. Das gelingt aber nur, wenn die Selbstanzeige die genannten
Kriterien erfüllt. Haben die Behörden die Steuerhinterziehung
entdeckt, ist es zu spät für die Selbstanzeige. Ist die Selbstanzeige
unvollständig oder fehlerhaft, wirkt sie nicht.
Daher sollte eine Selbstanzeige vom Laien auch nicht im Alleingang
oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen. Die Gefahr, dass sie
dann misslingt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht
kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/
gruppenanfrage.html
Über GRP Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale,
steuerrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart
berät die Kanzlei im Steuerrecht. Zu den Mandanten gehören nationale
und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle
Anleger und Privatpersonen.
Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com
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