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Studie: Für Lohndumping durch Werkverträge gibt es keinen Beleg (VIDEO)

Geschrieben am 14-09-2015

Berlin (ots) -

Auf der Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) können
erstmals Aussagen über den wirtschaftlichen Status von
Werkvertragsnehmern getroffen werden. Das Ergebnis: Selbständige, die
Werkverträge abschließen, sind im Durchschnitt besser qualifiziert
und verfügen über ein deutlich höheres Einkommen als abhängig
Beschäftigte. Der monatliche Bruttoverdienst liegt bei Selbständigen
mit Werkverträgen im Durchschnitt bei 3.490 Euro, während abhängig
Beschäftigte im Schnitt 2.507 Euro verdienen. Nur sechs Prozent der
selbständigen Werkvertragsnehmer sind von Armut bedroht und damit
seltener als abhängig Beschäftigte (sieben Prozent). Das sind die
Ergebnisse einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
(IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

"Das Interesse der Gewerkschaften, ihre Mitbestimmungsrechte auch
auf strategische Entscheidungen der Unternehmensführung auszuweiten,
ist nachvollziehbar, widerspricht aber den Prinzipien unserer
Sozialen Marktwirtschaft. Das Recht auf unternehmerische Freiheit ist
sogar grundgesetzlich geschützt. Eine Ausweitung der bestehenden
Regulierung von Werkverträgen ist weder aus rechtlicher noch aus
ökonomischer Sicht nötig", so Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer
der INSM.

Für das von den Gewerkschaften behauptete Lohndumping konnten die
Wissenschaftler des IW keine Anzeichen finden. Dazu der Studienautor
Holger Schäfer: "Die Regulierungsforderungen werden durch die
unbewiesene Vermutung begründet, dass Werkvertragsarbeitnehmer in
eine Rolle als Beschäftigte zweiter Klasse gedrängt würden.
Werkvertragsarbeitnehmer sind aber ganz normale Arbeitnehmer und
haben daher auch die gleichen Rechte. Auch für die Vermutung, dass
selbstständige Werkvertragsnehmer in überdurchschnittlichem Maße von
sozialen Problemlagen betroffen seien, fehlt ein belastbarer
empirischer Beweis." Auch arbeitsrechtlich bestehe kein
Handlungsbedarf, da es bereits die bestehende Rechtslage zulasse,
zwischen echten und Scheinwerkverträgen zu unterscheiden.

Pellengahr: "Wenn die Gewerkschaften der Meinung sind, dass die
Löhne der Werkvertragsarbeitnehmer zu niedrig sind, dann wäre es ihre
Aufgabe, diese Arbeitnehmer zu organisieren und auf dem Wege von
Tarifverhandlungen höhere Löhne durchzusetzen. Der Ruf nach dem
Gesetzgeber kann und darf kein Ersatz für tarifpolitische
Kernfunktionen sein."

Die Studie sowie weitere Informationen zum Thema Werkverträge
finden Sie unter www.insm.de/Presse.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein
überparteiliches Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.
Sie wirbt für die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft in
Deutschland und gibt Anstöße für eine moderne marktwirtschaftliche
Politik. Die INSM wird von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und
Elektro-Industrie finanziert.



Pressekontakt:
Pressesprecher INSM: Florian von Hennet, Tel. 030 27877-174;
hennet@insm.de


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