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Fluggastrechte: Kommentar zum Flugverbot russischer Airlines über der Ukraine (FOTO)

Geschrieben am 25-09-2015

Potsdam (ots) -

Die Ukraine hat inmitten der Krise mit Russland Sanktionen gegen
russische Fluggesellschaften verhängt. Diese dürfen ab sofort nicht
mehr über ukrainisches Staatsgebiet fliegen. Russland antwortet
seinerseits mit gleichen Beschränkungen.

Die Folgen für Passagiere: lange Wartezeiten. Welche Rechte
betroffene Passagiere haben, erklärt Eve Büchner, Geschäftsführerin
vom Entschädigungsdienstleister refund.me (www.refund.me):

"Als Nicht-EU-Staaten fallen weder Russland noch die Ukraine unter
die EU-Verordnung 261/2004. Diese sichert Fluggästen bei Verspätung
von über drei Stunden, Annullierungen oder verpassten Anschlussflügen
Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Unter gewissen Umständen
können Passagiere dennoch Ansprüche geltend machen: Startet der Flug
von einem Flughafen der Europäischen Union - egal ob die Airline aus
der EU kommt oder nicht - muss diese die entstandene
Verspätung/Annullierung entschädigen. Hier gilt es jedoch jeweils zu
klären, ob die Fluglinien außergewöhnliche Umstände für die Probleme
ins Feld führen können - dann sind sie davon nämlich befreit.
Außergewöhnlich sind staatlich angeordnete Flugverbote in jedem Fall.
Den betroffenen Fluggästen wird also nichts anderes übrig bleiben,
als lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen oder sich um andere Flüge zu
bemühen."

Über refund.me

refund.me ist ein global aufgestellter, mehrfach preisgekrönter
Dienstleister, der Reisende bei der Durchsetzung ihrer
Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste
Anschlüsse und Umleitungen schnell und unkompliziert unterstützt. Die
Mission des 2012 gegründeten Start-ups: Passagierrechte weltweit
transparent und durchsetzbar machen. Expertenteams in 13 Ländern
weltweit haben bisher Ansprüche von Passagieren aus mehr als 135
Ländern, von 5 Kontinenten und bei über 340 Fluggesellschaften
durchgesetzt. Das einzigartige und hochpräzise Advanced Business
Logic System (ABL) ermöglicht die Bearbeitung der Ansprüche direkt
auf der Website oder über die kostenlose App. So setzt refund.me
Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro entsprechend der
EU-Verordnung 261/2004 unkompliziert durch. refund.me arbeitet mit
der geringsten Provision der Branche ab 15% (zzgl. MwSt.), die nur im
Erfolgsfall fällig wird. 2014 lobte die Financial Times das
Unternehmen in ihrem "Innovative Lawyers Report" als "legal industry
pioneer". Die Firmenzentralen befinden sich in Potsdam und im
kalifornischen Palo Alto.



Pressekontakt:
press@refund.me I +49.16093603435


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