Bayerischer Verfassungsgerichtshof bringt Glücksspielkollegium ins Wanken / Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags unausweichlich
Geschrieben am 30-09-2015 |
Berlin (ots) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshofs hat mit
einer heute veröffentlichten Entscheidung zentrale Bestandteile des
Glücksspielstaatsvertrags in Frage gestellt. Durch die Entscheidung
gerät insbesondere das zentrale Gremium der
Glückspielaufsichtsbehörden, das sog. Glücksspielkollegium, ins
Wanken. Da durch die Regelungsbefugnisse des Kollegiums das
Rechtsstaatsprinzip verletzt wird, darf das Glücksspielkollegium
keine Rechtsnormen über Glücksspielwerbung oder Entscheidungen über
die Anzahl der zu vergebenden Sportwettenkonzessionen erlassen.
Zuvor hatten bereits zahlreiche Rechtsexperten, wie Professor
Gregor Kirchhof und Professor Thomas Würtenberger Zweifel erhoben, ob
das Glücksspielkollegium verfassungskonform sei. Auch das
Verwaltungsgericht Wiesbaden hat bereits in einer Entscheidung die
Verfassungskonformität des Gremiums in Frage gestellt.
Sportwettenkonzessionsverfahren
Durch die Entscheidung wird auch die Zukunft des seit über drei
Jahren ergebnislos laufenden Sportwettenkonzessionsverfahrens weiter
in Frage gestellt. Der Verfassungsgerichtshof erklärte hierzu: "Die
zahlenmäßige Beschränkung der Sportwettenkonzessionen und der
Erlaubnisse für Wettvermittlungsstellen genügt [...] nicht in vollem
Umfang den aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebenden
Anforderungen."
Folge dürfte sein, dass die Ministerpräsidenten die Anzahl der
Sportwettenkonzessionen nicht wie im Vertrag vorgesehen durch einen
einfachen Beschluss erhöhen können. Sollte das Konzessionsverfahren
scheitern, steht damit zwingend eine Neufassung des Staatsvertrags
an.
Werberichtlinie unanwendbar
Mit der Entscheidung des Gerichts ist die vom Glücksspielkollegium
erlassene Werberichtlinie zudem nicht mehr anwendbar: "Auch die
allgemeinen Vorschriften über die Zulässigkeit von Glücksspielwerbung
entsprechen teilweise nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen."
Mittels der Werberegulierung sollte eigentlich die Erreichung der
Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere der Kanalisierung
hin zu lizenzierten Anbietern, gesteuert werden.
DSWV-Präsident Mathias Dahms kommentiert die Entscheidung:
"Angesichts der Tatsache, dass das Glücksspielkollegium nun teilweise
handlungsunfähig ist und entscheidende Bestandteile des
Glücksspielstaatsvertrags in Frage stehen, ist ein politischer
Neuanfang unausweichlich. Der Glücksspielstaatsvertrag hat sich in
der Praxis und vor den Gerichten als untauglich erwiesen. Die
Ministerpräsidenten müssen nun endlich über eine rechtssichere
Neufassung diskutieren."
Einen Ausweg aus dem Debakel hat der Verfassungsgerichtshof dem
bayerischen Ministerpräsidenten bereits aufgezeigt. Dieser sei
"zumindest verpflichtet, eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu
suchen und notfalls eine gerichtliche Klärung auf bundesrechtlicher
Ebene herbeizuführen oder von dem in § 35 Abs. 3 GlüStV vereinbarten
Kündigungsrecht Gebrauch zu machen."
Über den Deutschen Sportwettenverband
Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den
führenden deutschen und europäischen Sportwetten-Anbietern in Berlin
gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich
der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik,
Sport und Medien.
Alle Mitgliedsunternehmen befinden sich in der letzten Runde des
bundesweiten Sportwetten-Konzessionsverfahrens, das vom Bundesland
Hessen durchgeführt wird. Damit sind alle Mitglieder des DSWV einer
umfangreichen behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen worden
und zahlen Steuern in Deutschland. Die meisten Mitglieder sind auch
als Sponsoren im Profisport aktiv.
Pressekontakt:
Deutscher Sportwettenverband e.V.
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
T +49 30 403680160
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