Pfandbriefbanken begrüßen grundsätzlich die von der EU angestrebte Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Covered Bonds und plädieren für einheitliche Mindeststandards auf hohem Niveau
Geschrieben am 30-09-2015 |
Berlin (ots) -
- vdp lehnt Schaffung eines eigenen europäischen Rechtsrahmens
(29. Regime) ab
- Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt: klares Plädoyer für
Mindeststandards auf hohem Niveau, um Eingriffe in erfolgreiche
nationale Regelwerke zu vermeiden
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt grundsätzlich
die heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Überlegungen
zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Covered Bonds.
Von den im Konsultationspapier der Kommission vorgestellten Optionen
für einen solchen gemeinsamen Rechtsrahmen plädiert der vdp dabei
klar für einen flexiblen Ansatz, der entweder auf hohen
Marktstandards ("Best Practice-Prinzipien") oder einer Richtlinie mit
verbindlicher Mindestharmonisierung beruhen müsste. Im Vergleich zur
Etablierung eines sogenannten 29. Regimes, also der Schaffung eines
neuen vereinheitlichten Produkts auf europäischer Ebene mit eigenem
Rechtsrahmen, bietet eine Mindestharmonisierung aus Sicht des
Verbands deutlich mehr Vorteile.
Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des vdp, erklärte: "Ein
europäischer Rechtsrahmen bietet durchaus die Chance, das Produkt
Covered Bond länderübergreifend noch besser zu machen. Der einzig
gangbare Weg sind dabei aus Sicht der Pfandbriefbanken
Min-deststandards auf hohem Niveau. Denn durch die schrittweise
Hinführung der nationalen Regime zu einem gemeinsamen
Qualitätsstandard auf europäischer Ebene könnten deutliche
qualitative Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die
Covered-Bond-Märkte in der EU erreicht werden. Gleichzeitig würden
damit systemisch unvereinbare Eingriffe in bestehende und teils sehr
erfolgreich funktionierende nationale Regime ver-mieden werden.
Dagegen könnte eine Vollharmonisierung auf europäischer Ebene dem
Markt mehr schaden als nutzen."
"29. Regime" in Reinform nicht realisierbar
Die Kommission erhofft sich von einem gemeinsamen Rechtsrahmen für
Covered-Bond-Märkte, der einen weiteren Baustein der
Kapitalmarktunion darstellen würde, positive Impulse für die
wirtschaftliche Entwicklung in Europa. Konkret schlägt sie mehrere
Varianten vor: entweder eine "freiwillige Harmonisierung" auf
Grundlage einer Empfehlung der EU-Kommission, die von den
Mitgliedstaaten auf Basis von Marktstandards der European Banking
Authority (EBA) umgesetzt werden würde, oder eine gesetzlich
verankerte Harmonisierung in Form einer Richtlinie bzw. eines
sogenannten "29. Regimes" mit gesonderter regulatorischer Behandlung.
Letzteres wäre die Basis für die Schaffung eines gesonderten
europäischen Covered Bonds, der über einen eigenen, neben die 28
bereits bestehenden nationalen Regime tretenden Rechtsrahmen verfügen
würde.
Ein solches "29. Regime" hält der vdp für in Reinform nicht
realisierbar, insbesondere da wichtige vereinheitlichte
Rechtsgrundlagen, etwa im Insolvenzrecht, auf europäischer Ebene
fehlen. Sein Plädoyer für die Einführung einer auf Mindeststandards
basierenden Konvergenz der nationalen Covered-Bond-Systeme auf hohem
Niveau begründet der vdp damit, dass dies zu einer besseren
Vergleichbarkeit unterschiedlicher Produkte führen würde.
Insbesondere würde eine solche Maßnahme einen Wettbewerb der
bestehenden Systeme und bei zahlreichen nationalen
Covered-Bond-Gesetzen einen Anpassungsbedarf nach oben auslösen - mit
dem Ergebnis einer Qualitätsverbesserung über die gesamte Breite des
Marktes.
Sollte es am Ende des nun beginnenden Konsultations- und
Entscheidungsprozesses hingegen doch zur Einführung eines "29.
Regimes" kommen, spricht sich der vdp zumindest für eine
regulatorische Gleichberechtigung gegenüber den bestehenden
nationalen Covered-Bond-Systemen aus. Regulatorische Anreize zur
präferierten Nutzung eines neuen europäischen Produkts darf es aus
Sicht des Verbands nicht geben. Auch spricht sich der vdp gegen die
von der Kommission zur Diskussion gestellte Erweiterung der
deckungsfähigen Assets aus, da eine solche Maßnahme zu einer
Aufweichung der Produktqualität von Covered Bonds führen würde.
Der vdp wird nun eine ausführliche Stellungnahme zum heute
vorgelegten Konsultationspapier der Kommission erarbeiten und diese
voraussichtlich Anfang Dezember veröffentlichen.
Pressekontakt:
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken
Tel.: +49 3020915-330
E-Mail:bender@pfandbrief.de
www.pfandbrief.de
Wolfgang Kälberer
Leiter Verbindungsbüro Brüssel
Tel.: +32 2 2732 4638
E-Mail: kaelberer@pfandbrief.de
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