Westdeutsche Zeitung: Eigentum kann verpflichten , Kommentar zum Hamburger Beschlagnahmegesetz
Geschrieben am 02-10-2015 |
Düsseldorf (ots) - Manch einer kennt das noch aus eigenem Erleben
oder aus Erzählungen der Eltern: Nach dem Krieg mussten Familien im
eigenen Haus zusammenrücken. In frei gewordene Räume wurden
Flüchtlinge und Ausgebombte eingewiesen. In der Stunde Null ging es
nicht anders. Und jetzt? Trotz zunehmender Flüchtlingszahlen sind wir
längst nicht so weit. Doch das Hamburger Gesetz über eine
Beschlagnahme von Immobilien lässt bei manch einem Grundeigentümer
schon Ängste aufkommen, dass auch sein Wohnraum demnächst an der
Reihe sein könnte. In Hamburg geht es freilich nur um leerstehende
Gewerbeimmobilien. Doch schon der zwangsweise Zugriff auf diese ist
ein Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum. Gewiss, im
Grundgesetzartikel 14 zum Schutz des Eigentums steht auch: "Eigentum
verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit
dienen." Und schon jetzt gibt es Fälle, in denen Behörden in
Gefahrenlagen obdachlosen Personen notfalls per Verfügung
leerstehenden Wohnraum zuweisen dürfen. Doch das kann nur das letzte
Mittel sein. Alternativen wie Anmietungen - etwa von Hotelzimmern -
müssen zunächst ausgeschöpft werden. Hamburg geht nun weiter, auch
wenn sein Beschlagnahmegesetz sich ausdrücklich nicht auf private
Wohnimmobilien bezieht. Ein solcher Eingriff ins Eigentum zeigt mehr
als symbolisch, dass die Kosten der Willkommenskultur nun auch
Private treffen. Das könnte manch Engagement erlahmen lassen. Nur:
Welch eine Gesellschaft wäre das, die die Flüchtlinge draußen
campieren ließe, statt ihnen bei zunehmend kälterer Witterung ein
Dach über dem Kopf zu geben? Und sei es auch nur in einer tristen
Halle.
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Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
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