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VW Aktie und Volkswagen Abgas-Skandal: GRP Rainer Rechtsanwälte bereiten Klagen für Aktionäre vor

Geschrieben am 08-10-2015

Köln (ots) - In Folge des VW Skandals um manipulierte Abgaswerte
und dem Kursverfall der VW Aktie bereitet die Kanzlei GRP Rainer
Rechtsanwälte Schadensersatzklagen für Aktionäre der Volkswagen AG
vor.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als
bekannt wurde, dass VW Abgaswerte an Dieselfahrzeugen manipuliert
hat, setzte die VW Aktie zum Sinkflug an. Aktionären ist dadurch ein
beträchtlicher Schaden entstanden. Die Kanzlei GRP Rainer
Rechtsanwälte bereitet daher Klagen auf Schadensersatz für ihre
Mandanten vor. Denkbar sind dabei auch Sammelklagen im Wege eines
Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz
KapMuG - Verfahren.

Nachdem der VW Konzern von den Ermittlungen in den USA wegen
manipulierter Abgaswerte Kenntnis erlangt hatte, hätte er seiner
Informationspflicht im Wege einer Ad-hoc-Meldung nachkommen müssen.
Dies ist offensichtlich nicht geschehen. Damit dürfte VW gegen seine
Informationspflicht nach dem Wertpapierhandelsgesetz WpHG verstoßen
und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht haben. Nach § 15 WpHG
muss ein Emittent Insiderinformationen, die ihn unmittelbar
betreffen, unverzüglich veröffentlichen. Dadurch soll gewährleistet
werden, dass alle Anleger und eben nicht nur die Insider die
Möglichkeit haben, auf diese Information entsprechend zu reagieren,
da sie den Aktienkurs maßgeblich beeinflussen können. Eine massive
Beeinflussung des Börsenkurses dürfte im Fall der Abgasmanipulationen
gegeben sein.

Ins Zentrum rückt bei Schadensersatzansprüchen immer mehr die
Frage, seit wann die Volkswagen AG von dem Einsatz der manipulierten
Software bei Dieselmotoren des Typs EA 189 wusste und dies hätte
bekannt machen müssen. Medienberichten zu Folge sollen VW-Ingenieure
ausgesagt haben, dass die Manipulationssoftware bereits 2008
installiert wurde.

Betroffene Aktionäre, die Schadensersatzansprüche geltend machen
wollen, können sich auch zusammenschließen. Vergleichbar mit den
Sammelklagen in den USA kann in Deutschland ein Musterverfahren nach
dem sog. Kapitalanlage-Musterverfahrensgesetz KapMuG - Verfahren
beantragt werden. Der Vorteil derartiger Musterverfahren liegt darin,
dass nicht jeder Anleger selbst klagen muss, sondern ihre Interessen
gebündelt werden. In einem einzigen Musterverfahren wird dann für
alle beteiligten Anleger eine bindende Entscheidung getroffen werden.
VW-Aktionäre können sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht
kompetenten Rechtsanwalt wenden.

http://goo.gl/jeJ3XD

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht,
Gesellschaftsrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den
Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und
Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



Pressekontakt:
Michael Rainer
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater

Hohenzollernring 21-23
50672 Köln

Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com


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