40 Jahre deutsch-polnisches Sozialversicherungsabkommen
Geschrieben am 09-10-2015 |
Berlin (ots) - Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Polen und
Deutschland wurde vor 40 Jahren - am 9. Oktober 1975 - in Warschau
unterzeichnet. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte,
die in Deutschland und in Polen gearbeitet und
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, sowie deren
Hinterbliebene. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in
Berlin hin.
Das Abkommen gilt für alle, die am 31. Dezember 1990 in
Deutschland oder Polen gewohnt haben und heute noch dort wohnen -
unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Für diejenigen, die nach
dem 31. Dezember 1990 nach Deutschland gezogen sind, gilt das
europäische Gemeinschaftsrecht.
Von 1976 bis zum Jahresende 1990 sind mehr als 900 000 - in aller
Regel deutschstämmige - Personen von Polen nach Deutschland gezogen
und gehören damit zu dem Personenkreis, der eine deutsche Rente nach
dem Sozialversicherungsabkommen von 1975 bekommt oder unter
bestimmten Voraussetzungen bekommen kann.
Das 40-jährige Bestehen des Abkommens wird von der Deutschen
Rentenversicherung Berlin-Brandenburg heute ab 15.00 Uhr mit einem
Festakt im Potsdamer Landtag gewürdigt.
Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten im Ausland gibt es im
Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865 89178
Fax: 030 865 27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
577219
weitere Artikel:
- 360 Security bringt 360 Security Lite, eine neue App für weltweite Nutzer von Mobilgeräten mit max. 1 GB Speicher, auf den Markt Die App steht jetzt zum kostenlosen Download im Google Play Store
zur Verfügung
Peking (ots/PRNewswire) - 360 Security
[http://360overseas.com/en-us], eine mobile Antiviren- und
Leistungs-App für Android-Nutzer, kündigte heute die Markteinführung
ihrer neuen App 360 Security Lite an, die ab jetzt zum kostenlosen
Download im Google Play [https://play.google.com/store/apps/details?i
d=com.qihoo.security&hl=en] Store zur Verfügung steht. Die 360
Security Lite-App (4 MB) bietet die gleichen Beschleunigungs-,
Bereinigungs- und mehr...
- Diebolds Mobile Cash Access-Software verbindet die physische und digitale Welt von Bargeld für New Yorker Finanzinstitution Die ALMY Bank wird eine der ersten Finanzinstitutionen, die eine
Lösung für kartenlose Geldautomaten in Nordamerika einsetzt.
Long Island City, New York (ots/PRNewswire) - Als bereits
langjähriger Kunde der klassenbesten Dienstleistungen und
Technologien von Diebold, Incorporated führt die ALMA Bank, eine
Finanzinstitution mit Sitz in New York, die innovative Mobile Cash
Access-Softwarelösung ein, sodass Verbraucher Transaktionen an
Geldautomaten mit einem Mobilgerät erledigen können.
Logo - http://photos.prnewswire.com/prnh/20080725/DIEBOLDLOGO mehr...
- Müssen Unternehmen ihre Datentransfers in die USA jetzt stoppen? - Interview mit Rechtsanwalt Dr. Fabian Niemann (Bird&Bird) zum Safe Harbor Urteil Bonn (ots) -
Sperrfrist: 09.10.2015 12:15
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil
festgestellt, dass das sog. Safe Harbor Abkommen zwischen der EU und
den USA ungültig ist. Das Safe Harbor Abkommen war die wesentliche
Grundlage, die es erlaubte, in der EU erhobene, personenbezogene
Daten an Unternehmen in den USA zu transferieren. Dr. Fabian Niemann
von der renommierten Kanzlei Bird&Bird mehr...
- Blühende Landschaften aus der Lausitz / Nagola Re GmbH ist Bundessieger im Wettbewerb KfW-Award GründerChampions 2015 Frankfurt am Main (ots) -
- KfW-Awards GründerChampions mit einem Preisgeld von insgesamt
31.000 EUR vergeben
- Bundessieger ist die Firma Nagola Re GmbH aus Brandenburg
- Publikumssieger ist das Unternehmen CLOUD & HEAT Technologies
GmbH
- Sonderpreis ging an die Firma Little Sun aus Berlin - ein
Unternehmen mit sozialer Idee
Die diesjährigen KfW-Awards GründerChampions sind vergeben.
Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Matthias Machnig und KfW-Direktor Werner Genter mehr...
- Safe-Harbor-Urteil: TeamDrive garantiert datenschutzrechtliche Sicherheit Hamburg (ots) -
- Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum
sogenannten Safe-Harbor-Abkommen suchen zahllose Firmen nach
einem neuen Cloud-Anbieter
- Der deutsche Hersteller TeamDrive garantiert die
Datenspeicherung in EU-Staaten, auf Wunsch sogar ausschließlich
in Deutschland
Als einziges Unternehmen im Cloudspeicher-Umfeld ist TeamDrive vom
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit dem
Datenschutzgütesiegel ausgezeichnet
Schock für die deutsche Wirtschaft: mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|