Der Plan der Bundesregierung, das Widerrufsrecht bei Kreditverträgen ab 2016 zu beschränken "ist ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher"
Geschrieben am 09-10-2015 |
Hamburg (ots) - "Das ist ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher.
Die Lobbyarbeit der Banken und Sparkassen nimmt wieder einmal massiv
Einfluss auf die Politik" kritisiert der Hamburger Anwalt Peter Hahn
von HAHN Rechtsanwälte. Das Widerrufrecht von Kreditverträgen mit
fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 1. November 2002
und dem 30. Juni 2010 geschlossen worden sind, soll zum 21. Juni 2016
erlöschen.
Bisher stand den Verbrauchern bei Immobiliendarlehen ein
unbefristetes Widerrufsrecht zu. Laut Stiftung Warentest sind
Verbraucherkredite von rund 1,6 Billionen Euro betroffen. "Der
Widerruf eines solchen Kreditvertrages macht zwar etwas Arbeit" meint
der Hamburger Anwalt Peter Hahn. "Es lässt sich dadurch aber viel
Geld sparen. Einige Mandanten von uns haben bei außergerichtlichen
Vergleichen 150.000 Euro und mehr gespart. Jetzt geraten die
Verbraucher leider unter Zeitdruck" so Hahn.
Noch gilt folgendes: Wenn die Widerrufsbelehrung inhaltlich
und/oder gestalterisch nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht oder
wenn sie unterlassen wurde, steht dem Verbraucher seit ein "ewiges"
Widerrufsrecht zu. Und das gilt für alle Darlehensverträge, die nach
dem 1. November 2002 abgeschlossen worden sind. Ein erfolgreicher
Widerruf könne laut Anwalt Hahn einen erheblichen Zinsvorteil bringen
und die Vorfälligkeitsentschädigung könne entfallen. "Der Verbraucher
kann bei Abschluss eines neuen Darlehensvertrages von den aktuellen
niedrigen Zinsen profitieren" sagt Hahn.
HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine erste
kostenfreie Überprüfung von Immobiliendarlehensverträgen auf
Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung an. Insgesamt hat die Kanzlei
schon mehr als 1.000 Kreditverträge überprüft. Bei mehr als 70
Prozent aller Fälle wurde eine Fehlerhaftigkeit der Belehrung
festgestellt und dem Verbraucher zum Widerruf des Darlehensvertrages
geraten. Betroffene Verbraucher können ihre Anfrage über die Homepage
der Kanzlei per E-Mail stellen - möglichst mit Darlehensvertrag und
Widerrufsbelehrung.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
Kiel und Stuttgart.
Pressekontakt:
HAHN Rechtsanwälte
PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572 361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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