Neue Westfälische (Bielefeld): Verfassungsrechtler für rechtliches Vorgehen gegen Pegida-Mitglieder
Geschrieben am 14-10-2015 |
Bielefeld (ots) - Der Bielefelder Verfassungsrechtler Christoph
Gusy sieht durch das Auftreten radikaler Pegida-Anhänger die Grenzen
der Meinungsfreiheit überschritten. Symbolisch einen Galgen für
Politiker mitzuführen, könne rechtlich als Bedrohung oder
Landfriedensbruch geahndet werden, sagte er der in Bielefeld
erscheinenden Neuen Westfälischen (Mittwochsausgabe). Die Polizei
hätte den Galgen deshalb auch nicht dulden müssen. Ein Verbot der
gesamten Pegida-Bewegung hält Gusy, Professor an der Universität
Bielefeld, dagegen nicht für geboten. Er könne nicht erkennen, dass
die Radikalisierung bereits so weit fortgeschritten sei. Sorge hat
der Verfassungsrechtler um die demokratische Grundhaltung im Osten
Deutschlands: In Teilen von Sachsen, Thüringen und Brandenburg sei
die Demokratie nicht mehr "fest in der Mitte der Gesellschaft
verankert".
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
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