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Darlehensverträge: Bundesregierung kippt "Widerrufsjoker" / Wer Kreditzinsen sparen will, muss jetzt schnell handeln

Geschrieben am 13-10-2015

Bremen (ots) - Für Banken ist es geschätzt ein
1,6-Billionen-Euro-Risiko, für Kreditnehmer bislang die Chance, viel
Geld zu sparen - das "ewige Widerrufsrecht". Allerdings dürfte damit
bald Schluss sein. Die Bundesregierung plant eine entsprechende
Gesetzesänderung.

Bisher war es Darlehensnehmern wegen Fehlern in den
Widerrufsbelehrungen möglich, auch nach Jahren aus Kreditverträgen
wieder auszusteigen. Von 2002 bis 2010 haben Banken in zehntausenden
Verträgen fehlerhafte Passagen verwendet. Nach Angaben der auf Bank-
und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen weisen
rund 80 Prozent der Vertragstexte diese Fehler auf. "Mit der für
Darlehensnehmer erfreulichen Folge, dass sie noch heute von ihrem
Widerrufsrecht Gebrauch machen und so die aktuelle Niedrigzinsphase
ausnutzen können", sagt KWAG-Verbraucheranwalt Jan-Henning Ahrens.
Vorfälligkeitsentschädigungen fallen demnach bei einem erfolgreichen
Widerruf ebenfalls nicht an. Kunden, die also vor Jahren
Darlehensverträge mit fünf Prozent Zinsen und mehr abgeschlossen
haben, können über den "Widerrufs-Joker" ohne Strafzahlungen
aussteigen und dann zum Beispiel ihre Baukredite zu den aktuell
niedrigen Zinsen von unter zwei Prozent finanzieren.

Bis März 2016 müsse die Bundesregierung jetzt aber die sogenannte
EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Der
hierfür vorgelegte Gesetzesentwurf sehe nun vor, dass die rechtlichen
Regelungen zum Widerruf bei Darlehensverträgen geändert werden. "Das
?ewige Widerrufsrecht? wird gestrichen", sagt Ahrens. "Für Altfälle
wird eine sogenannte ,Erlöschensregelung' eingebaut, spätestens zum
21. Juni 2016 ist daher Schluss. Die Bankenlobby hat mal wieder ganze
Arbeit geleistet." Darlehensnehmer sollten deshalb jetzt schnell
handeln, wenn sie sich noch aus den teuren Finanzierungsverträgen
befreien und die historisch niedrigen Zinsen nutzen wollen. Ahrens:
"Fachanwälte erkennen quasi auf den ersten Blick, ob die
Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrags Fehler aufweist, die zu
einem Widerruf berechtigen." So eine Prüfung sei nicht teuer. "Die
damit verbundenen Ersparnisse erreichen aber häufig hohe fünfstellige
Beträge."

Den Widerruf gegen die Bank durchzusetzen, werde von den meisten
Rechtsschutzversicherungen getragen. Angesichts der enormen
Ersparnisse bei Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung lohne sich ein
Widerruf aber auch ohne entsprechende Rechtsschutzversicherung. "In
der Praxis werden viele Fälle im Vergleichsweg gelöst und die Bank
bietet Zinsanpassungen an" sagt Ahrens.

Da das neue Gesetz bis Mitte März 2016 in Kraft sein muss, bleiben
Darlehensnehmern jetzt nur noch knapp fünf Monate um die gegenwärtig
gültige Rechtslage zu nutzen und aus den überteuerten Darlehen
auszusteigen.

Kanzleiprofil:

KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen
mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und
zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG
ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert
wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und
mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen
Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG
positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von
Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten - vor,
während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.



Pressekontakt:
KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen,
Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de,
Jan-Henning Ahrens, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9,
www.kwag-recht.de


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