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Kindergeld und Elterngeld: Steuer-Tipps für 2016

Geschrieben am 18-11-2015

Neustadt a. d. W. (ots) - Kinder großzuziehen kostet Geld. Der
Staat unterstützt Eltern daher mit dem monatlichen Kindergeld. Ab
2016 muss man dafür die Steuer-ID des Kindes angeben. Zudem wird das
Kindergeld um 2 Euro erhöht. Wer schnell ist, kann sich auch mehr
Elterngeld sichern. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erklärt, was zu beachten ist.

Egal ob Tellerwäscher oder Millionär, alle Eltern bekommen
Kindergeld in gleicher Höhe. Denn der staatliche Zuschuss richtet
sich nur nach der Anzahl der Kinder, nicht nach der Höhe des
Einkommens. Ab 2016 wird das Kindergeld um 2 Euro erhöht. Für das
erste und zweite Kind bekommen Eltern automatisch monatlich je 190
Euro, für das dritte Kind gibt es 196 Euro, für jedes weitere Kind
221 Euro.

"Der Kindergeldanspruch gilt, bis das Kind 18 Jahre alt wird und
zwar egal, ob es zur Schule geht, in der ersten Ausbildung steckt
oder arbeitslos gemeldet ist", erklärt VLH-Sprecherin Christina
Georgiadis. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern sogar bis
zur Vollendung des 25. Lebensjahres ihres Nachwuchses Kindergeld
erhalten.

Ab 2016 Kindergeld nur mit Steuer-ID

Wer Kindergeld bezieht, muss ab 1. Januar 2016 der Familienkasse
seine Steuer-Identifikationsnummer und die
Steuer-Identifikationsnummer des Kindes mitteilen. "Das gilt
insbesondere auch für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, denn
damals wurde die Steuer-ID eingeführt", so Georgiadis. Daher sollten
Eltern im Laufe des Jahres 2016 die erforderlichen Angaben
schriftlich an Ihre Familienkasse weitergeben. Aber keine Panik: Das
Jahr 2016 gilt als Übergangszeit, das heißt, dass Eltern bis 2017
auch ohne Steuer-ID noch Kindergeld bekommen.

Doch nicht alle Eltern müssen handeln. "Im Kindergeldantrag gibt
es schon seit mehreren Jahren Felder für die Angabe der Steuer-ID.
Daher liegen der Familienkasse bereits viele
Steuer-Identifikationsnummern vor", erklärt Christina Georgiadis.
Ansonsten werden die Eltern voraussichtlich Mitte 2016 von der
Familienkasse angeschrieben und um die Abgabe der Steuer-ID gebeten.

Die eigene Steuer-ID und die des Kindes finden Eltern im
jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern.
Die Nummer der Eltern ist zudem auf der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder im
Einkommensteuerbescheid jedes Steuerzahlers verzeichnet.

Elterngeld durch Steuerklassenwechsel erhöhen

Sie sind verheiratet oder verpartnert und haben gerade erfahren,
dass Sie im Sommer 2016 ein Kind bekommen? Dann kann es sinnvoll
sein, noch schnell die Steuerklasse zu wechseln und dadurch den
Nettoverdienst zu erhöhen. Denn das Elterngeld richtet sich nach dem
Nettoverdienst, den die werdende Mutter in den letzten zwölf Monaten
vor der Geburt hatte.

Um die neue Steuerklassenkombination noch rückwirkend für das
ganze letzte Jahr gelten zu lassen, müssen Sie sich allerdings bis
zum 30. November beim Finanzamt melden. Und es gibt noch eine weitere
Hürde: Jeder, der in Elternzeit geht und vorher seine Steuerklasse
ändern will, muss das sieben Monate vor dem Beginn der Elternzeit
tun.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von
der VLH. Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder
die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html


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