VW Skandal - Anwaltskanzlei macht Schadensersatz für mehr als 800 Geschädigte gegen VW geltend
Geschrieben am 19-11-2015 |
Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat in dieser Woche im VW Abgasskandal
für über 800 geschädigte Autobesitzer erste Schadensersatzansprüche
bei der Volkswagen AG geltend gemacht. Die Ansprüche werden zum einen
auf ein deliktisches Handeln in Verbindung mit einem Betrug und zum
anderen auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gestützt. Die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wirft der
Volkswagen AG vor, bei den Diesel-Fahrzeugen die Geschädigten
getäuscht zu haben. Dies hatte die Volkswagen AG bereits zugegeben.
Rückwind bekommt die Kanzlei von den wissenschaftlichen Diensten des
Bundestages, die in einem Rechtsgutachten ebenfalls zu dem Ergebnis
kommen, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche gegen VW
bestehen können.
Die Kanzlei verlangt nunmehr die Rückabwicklung der geschlossenen
Autokäufe. Hätten nämlich die Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs gewusst,
dass die Fahrzeuge manipuliert sind und hätte VW ordnungsgemäß
darüber aufgeklärt, hätten die von der Kanzlei vertretenen Kunden
diese Fahrzeuge nicht erworben. Nach dem deutschen
Schadensersatzrecht sind die Kunden daher so zu stellen, wie sie
stehen würden, wenn sie ordnungsgemäß aufgeklärt worden wären. Sie
hätten dann den PKW nicht gekauft. Die Kanzlei verlangt daher von VW,
dass diese die Fahrzeuge zurück nimmt bzw. den Kunden abkauft.
Außerdem verlangt die Kanzlei Ausgleich sonstiger entstehender
Schäden, wie z.B. mögliche Mietwagenkosten oder weitere Kosten, die
entstehen können. Der Volkswagen AG wurde eine Frist zur Beantwortung
der Anspruchsanmeldung bis Mitte Dezember gesetzt.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vertritt und berät bereits ca. 6.000 Geschädigte und täglich kommen
mehr dazu. Die Anwaltskanzlei hat bundesweit das erste Klageverfahren
auf Schadensersatz gegen VW beim Landgericht Freiburg eingeleitet. VW
hat über die Anwälte bereits mitgeteilt, dass man sich gegen die
Klage verteidigen werde. Außerdem hat die Kanzlei zahlreiche
Güteverfahren gegen VW, Audi, Seat und Skoda-Händler eingeleitet, um
auch die Verjährung zu unterbrechen. Das Ziel dieser Verfahren soll
sein, die Volkswagen AG an den Verhandlungstisch zu bringen, um für
die Geschädigten eine angemessene Lösung finden zu können.
Weitere Informationen unter:
http://www.vw-schaden.de
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de
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