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Bundesregierung gibt Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz

Geschrieben am 19-11-2015

Frankfurt am Main (ots) -

- KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" wird erweitert

Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur
Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch
nehmen. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für Investitionen in die
Barrierereduzierung sowie das Erreichen des anspruchsvollen Standards
"Altersgerechtes Haus" erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten
Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks: "Fast die Hälfte aller
Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie
durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden.
Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt! Deshalb
fördern wir ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30
Millionen Euro. Damit tragen wir dem Interesse von Mietern und
Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung und ermöglichen
mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden."

Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden ab sofort im Rahmen des
KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen" eigenständig gefördert: der
Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder
Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende
Rollläden. Das Bundesbauministerium stellt dafür von 2015 bis 2017
jährlich 10 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der
förderfähigen Investitionskosten aus. Die Zuschüsse betragen für
Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus
einheitlich 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard
"Altersgerechtes Haus" 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der
förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten
werden künftig von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: "Mit
dem verbesserten Angebot ist die KfW-Förderung für den Kunden noch
flexibler geworden. Nun können Mieter und Eigentümer leichter in eine
verbesserte Wohnqualität, den Abbau von Barrieren und in die
Sicherheit ihrer Wohnungen und Häuser investieren."

Die Änderungen im Einzelnen:

Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte,
erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens
200 Euro bis max. 1.500 Euro. Gefördert werden z. B. der Einbau von
Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von
einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern.

Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau
verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe
der Investitionskosten von insgesamt mindestens 200 Euro bis max.
5.000 Euro beantragen. Gefördert wird der Abbau von Barrieren, z. B.
Einbau einer bodengleichen Dusche, Verbreiterung von Türen,
Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und
Wohnungstüren.

Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" steigt der Zuschuss
sogar auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten; maximal
6.250 Euro können beantragt werden.

Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch
Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist
die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Die
Zuschüsse können wie gewohnt mit den Programmen zur energetischen
Gebäudesanierung kombiniert werden, z. B. bei einem ohnehin geplanten
Austausch der Fenster.

Weitere Information unter: www.kfw.de/einbruchschutz.



Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Alia Begisheva,
Tel. +49 (0)69 7431 4126, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: alia.begisheva@kfw.de, Internet: www.kfw.de


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