foodwatch zu Teekanne/BGH-Urteil/Verbrauchertäuschung
Geschrieben am 02-12-2015 |
Berlin/Karlsruhe (ots) - Zum heutigen Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Verfahren um einen Früchtetee des
Herstellers Teekanne erklärt Lena Blanken, Expertin für
Lebensmittelkennzeichnung bei der Verbraucherorganisation foodwatch:
"Die Lebensmittelindustrie hat nun eine billige Ausrede weniger:
Seit Jahren täuscht sie die Verbraucher mit irreführender Werbung und
redet sich damit heraus, dass die lieben Kunden ja nur das
Zutatenverzeichnis lesen müssten, um sich über den tatsächlichen
Inhalt des Produkts zu informieren. Selbst schuld, wer der Werbung
glaubt und nicht stets bei jedem Einkauf auch das Kleingedruckte auf
der Rückseite studiert? Dieser Zahn wurde der Lebensmittelindustrie
nun höchstrichterlich gezogen. Das war überfällig.
Viele Produkte sind noch im Handel, die vorne mit großen Früchten
locken, diese aber gar nicht oder nur in homöopathischen Dosen
enthalten. Nach dem BGH-Urteil müssen die Hersteller jetzt massenhaft
Etiketten retuschieren oder Rezepturen überarbeiten.
Auch wenn die Rechtsprechung die Verbraucherrechte stärkt, werden
Täuschung und Irreführung im Supermarkt weiterhin die Regel und
leider nicht die Ausnahme bleiben. Zig andere Werbelügen dürfen
weiter ganz legal verkauft werden, weil es an klaren
Kennzeichnungsregeln fehlt. Eine verständliche Aromendeklaration,
realistische Produktabbildungen, klare Nährwert- und Herkunftsangaben
oder Transparenz über den Einsatz von Agrargentechnik: Es ist allein
eine Frage des politischen Willens, endlich bessere Vorgaben zur
Lebensmittelkennzeichnung vorzuschreiben. Bisher kuscht die Politik
vor der Lebensmittelwirtschaft und die Verbraucher sind die Dummen."
Hintergrund: In einem 15-Punkte-Plan für klare
Lebensmitteletiketten hat foodwatch konkrete gesetzliche Maßnahmen
auf nationaler wie europäischer Ebene vorgeschlagen, mit denen
Verbraucher vor den häufigsten Täuschungsfällen geschützt werden
können. Eine irreführende Etikettierung wie bei dem Teekanne-Produkt
wäre demnach gar nicht erst zulässig gewesen - und es wäre nicht
erforderlich gewesen, dass das Etikett eines Himbeertees alle
juristischen Instanzen bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof und
zum Bundesgerichtshof beschäftigt.
Link: 15 Punkte für klare Lebensmitteletiketten:
www.foodwatch.de/15punkte
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
Fax: +49 (0)30 / 24 04 76 - 26
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