Reimann zu flexiblen Übergängen vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Geschrieben am 03-12-2015 |
Berlin (ots) - "Die Schaffung möglichst praktikabler flexibler
Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente liegt auch im Interesse der
Rentenversicherung und ihrer Rentner und Beitragszahler." Mit diesen
Worten nahm Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen
Rentenversicherung Bund, auf der heute in Berlin tagenden
Bundesvertreterversammlung Stellung zu Vorschlägen, die eine
Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen in der vergangenen Woche
vorgelegt hatte. Es sei positiv zu bewerten, "dass nun ein Vorschlag
auf dem Tisch liegt, der die Möglichkeiten des flexiblen Übergangs
vom Erwerbsleben in die Rente erweitert und Versicherten und
Arbeitgebern insofern größere Handlungsspielräume gibt", so Reimann.
Mit den Vorschlägen zur Flexibilisierung gleitender Übergänge sowie
zur Stärkung der Bereiche Prävention und Rehabilitation werde die
Anpassung an den demographischen Wandel erleichtert. Reimann bot der
Politik die Unterstützung der Rentenversicherung bei der Umsetzung
der Vorschläge an.
Reimann plädierte in diesem Zusammenhang dafür, die von der
Arbeitsgruppe vorgeschlagene gleitende Anrechnung von
Hinzuverdiensten neben dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente so
umzusetzen, dass nachträgliche Änderungen der Rentenhöhe vermieden
werden. Rückwirkende Neuberechnungen der Rente hätten Nachzahlungen
oder Rückforderungen zur Folge, die nicht nur sehr
verwaltungsaufwändig seien, sondern erfahrungsgemäß auch zu
erheblichen Irritationen bei den Betroffenen führten. "Dies sollte
vermieden werden", betonte Reimann. Er verwies in diesem Zusammenhang
auch darauf, dass der Sozialbeirat in seinem vor wenigen Tagen
vorgelegten Gutachten eine weniger verwaltungsaufwändige
Vorgehensweise vorgeschlagen habe.
Im Hinblick auf das Inkrafttreten des geplanten Gesetzes zur
Umsetzung der Vorschläge empfahl Reimann ein zeitlich gestaffeltes
Vorgehen. Insbesondere die Neuregelungen des Hinzuverdienstrechts,
die sehr weitreichende Änderungen der EDV-Programme und -Verfahren
der Rentenversicherung notwendig machten, benötigten unbedingt einen
ausreichenden zeitlichen Vorlauf, so Reimann. Sie sollten von daher
nicht vor dem 1. Juli 2017 in Kraft treten. Andere Vorschläge der
Koalitionsarbeitsgruppe seien dagegen deutlich früher umsetzbar.
Reimann wies in diesem Zusammenhang unter anderem auf die geplanten
Maßnahmen zur erweiterten Information der Versicherten, zur
Ausweitung der Möglichkeiten eines "Rückkaufs" von Rentenabschlägen
oder zum Ausbau von Maßnahmen im Bereich der Prävention und
Rehabilitation hin.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de
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