Vedanti Systems Limited kommentiert Verhandlung zur Google/YouTube Videostream-Patentklage vor dem Landgericht Mannheim
Geschrieben am 10-12-2015 |
London/München (ots) - Vedanti Systems Limited, London, hat die
Anwaltskanzlei Bardehle Pagenberg, München, mit der Wahrnehmung ihrer
Interessen in Bezug auf das europäische Patent EP 2 026 277
beauftragt. Diese hat am Montag beim Bundespatentgericht ihre
Vertretung angezeigt und in dem Nichtigkeitsverfahren Google Germany
GmbH gegen Vedanti Systems Limited schriftlich erste Stellung
bezogen, insbesondere im Hinblick auf die fehlende Lizenz von Max
Sound.
Das Landgericht Mannheim befasste sich am Dienstag mit der Klage
der Max Sound Corporation gegen Google Inc., Mountain View, USA,
Google Commerce Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH,
Hamburg, sowie gegen die Google-Tochter YouTube, San Bruno, USA, die
Google zur Erhebung der Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht
veranlasste. Max Sound hatte von dem deutschen Gericht verlangt, dass
es Google und YouTube untersage, Videos unter Nutzung der aktuellen
Videocodecs VP8 oder und H.264 zu streamen und videofähige Geräte wie
das Nexus Phone und den Chromecast-Stick zu verkaufen, sowie weitere
Anträge gestellt. Eine Entscheidung zugunsten von Max Sound hätte ein
Verkaufsverbot bzw. ein Verbot des Angebots von YouTube in
Deutschland zur Folge haben können.
Vedanti Systems Limited, London, beobachtete die Verhandlung als
Inhaberin des strittigen Patents. Vedanti Systems Limited bestreitet
jemals - wie von Max Sound behauptet - eine weltweite Lizenz für
dieses Patent an das Unternehmen erteilt zu haben. Ein Urteil des US
District Court in San José vom 24. November 2015 bestätigt diese
Position. Max Sound besitzt keine gültige Lizenz für diese
Technologie und hat somit kein Klagerecht.
Constance Nash, CEO von Vedanti Systems Limited, und Miterfinderin
des Patentes verwahrt sich ausdrücklich gegen das Vorgehen von Max
Sound zum Nachteil ihres Unternehmens und ihres geistigen Eigentums.
Dr. Christof Karl, Partner bei Bardehle Pagenberg, merkte zu der
Verhandlung in Mannheim an: "Das Landgericht befasste sich nicht mit
dem Thema Klageberechtigung von Max Sound, auch wenn es bestehende
Zweifel an der Berechtigung erwähnte. Es konzentrierte sich
stattdessen ausschließlich auf die Verletzungsprüfung auf der Basis
der Darlegungen des Klägers".
Als das Landgericht Mannheim nach der Anhörung der Parteien
überraschend erklärte, nach kurzer Pause ein Urteil verkünden zu
wollen, verzichteten die Anwälte von Max Sound auf die geltend
gemachten Ansprüche. Dr. Karl: "Dies zielte klar darauf ab, einer
weiteren inhaltlichen Würdigung des Klägervortrags im Urteil
auszuweichen." Vedanti Systems Limited wird weiter konsequent ihre
Interessen und ihr geistiges Eigentum verteidigen.
Pressekontakt:
Rainer Westermann
Westermann Advisors GmbH
Tel: +49 89 85642926
wester@westermann-advisors.com
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