Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Datenschutz
Geschrieben am 16-12-2015 |
Bielefeld (ots) - Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Europa
bekommt ein gemeinsames Datenschutz-Recht, das an die Erfordernisse
der digitalen Welt angepasst wurde. Nun werden die Experten erklären,
warum die Regelungen sowieso technischer Humbug sind, weil man sie
austricksen kann. Und die Befürworter dürften betonen, dass die
Neuerungen wenigstens eine pädagogische Funktion des Wachrüttelns und
Aufmerksam-Machens erfüllen. Beides zeigt: Diese
Datenschutz-Grundverordnung ist zwar gut. Aber ob sie wirklich ihre
Ziele erreicht, den Usern mehr Rechte zu geben, hängt weder von den
Konzernen noch von den künftigen Meldestellen ab, sondern vom
Verbraucher selbst. Wer unbedacht alles, was kleingedruckt ist und
als Datenschutz-Erklärung daherkommt, ungelesen mit einem Mausklick
annimmt, trägt eine Mitverantwortung dafür, wenn persönliche
Informationen missbraucht werden. Dass der Schutz von privaten Daten
vernachlässigt wurde, hat nicht nur mit Geschäftspraktiken der
Konzerne zu tun, sondern eben auch mit der Tatsache, dass die Bürger
auf Rechte, die ihnen zustanden, verzichteten. Doch man muss eben
auch wissen, dass Google, Facebook oder Microsoft keine
Wohlfahrtsorganisationen sind, die aus reiner Menschenliebe ihre
Netzwerke für Kontakte und private Tagebücher anbieten. Im Gegenzug
für kostenfreie Zugänge brauchen sie den Rohstoff der digitalen Welt,
um damit ihre Investitionen zu erwirtschaften: Daten. Der eigentliche
Durchbruch der neuen Verordnung liegt in der klaren Feststellung,
dass für jeden Anbieter das Recht des Landes oder der Region gilt, in
der er seine Dienste offeriert. Damit kann sich niemand mehr auf
rechtsfreie Räume berufen. Voraussetzung für diese Anwendung der
Gesetze war aber auch, dass sich die EU-Staaten auf gemeinsame
Grundsätze verständigt haben. Wer die Strukturen der EU kennt, weiß,
dass dies ein gewaltiger Fortschritt ist. Eines sollte allerdings
auch klar sein: Diese EU-Verordnung ist kein Instrument, mit dem
mithörende Geheimdienste herausgehalten werden. Für die Konzerne, die
ihren Sitz in den USA haben, bleibt es bei der Vorschrift, Behörden
wie der umstrittenen NSA die Türen zu ihren Speiern zu öffnen. Denn
so, wie Europa sein Datenschutzrecht definiert sehen will, wird man
die Gesetze anderer Gesellschaften ebenfalls akzeptieren müssen. Wer
also Schnüffler von seinen Daten fernhalten will, kann dies künftig
tun, indem er jedem Export seiner Informationen aus der EU heraus
seine Zustimmung verweigert. Insofern bietet das, was die Europäer
nun vereinbart haben, mehr Möglichkeiten, als es auf den ersten Blick
den Anschein hat.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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