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Rheinische Post: NRW will Vorstandsgehälter über neues Aktiengesetz deckeln

Geschrieben am 18-12-2015

Düsseldorf (ots) - Das Land NRW will die Gehälter in deutschen
Aktiengesellschaften an das durchschnittliche Einkommen der
Beschäftigten im jeweiligen Unternehmen binden. Dies fordert
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) in einem
Entschließungsantrag für den Bundesrat, der der "Rheinischen Post"
(Freitagausgabe) vorliegt. Das Gremium soll heute, Freitag, über die
Vorlage befinden. Nach dem Papier soll der Aufsichtsrat die Relation
zwischen durchschnittlichem Einkommen der Mitarbeiter im Unternehmen
und den Vorstandsgehältern festlegen - es wird also keine Vorgabe des
Staates für die absolute Gehalthöhe geben. CDU/CSU sperren sich gegen
den Plan aus NRW. "Die Aufsichtsräte legen bereits jetzt inklusive
der Arbeitnehmervertreter die Gehälter der Vorstände fest", sagt
Michael Fuchs, stellvertretender Fraktionschef von CDU/CSU im
Bundestag der Redaktion, "da brauchen wir eine solche Spezialregelung
zu Gehaltsrelationen nicht."



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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