Lausitzer Rundschau: Weihnachten für Altanschließer
Bundesverfassungsgericht urteilt für Grundstückseigentümer
Geschrieben am 17-12-2015 |
Cottbus (ots) - Es ist ein Sieg für den Rechtsstaat und eine
Niederlage für Behörden-Willkür: Das Bundesverfassungsgericht hat
gerichtliche Entscheidungen über die Festsetzung von
Altanschließerbeiträgen aufgehoben. Kaum noch jemand hatte daran
geglaubt, obwohl es so vielen klar war und der gesunde
Menschenverstand es nahe legte: Es kann doch nicht sein, dass
einzelne Bürger, die ihr Haus oder Grundstück bereits kostenpflichtig
an die öffentliche Kanalisation angeschlossen hatten und jährlich wie
alle anderen Abwassergebühren zahlten, im Nachhinein noch einmal
Gebühren aufgezwungen bekommen! Zu Ende gedacht würde dies bedeuten:
Braucht ein Verband oder eine Kommune Geld, formuliert sie eine
entsprechende Verordnung und datiert diese so lange zurück, bis sie
auf die Summe kommt, die sie meint, einnehmen zu müssen. Es ist auch
eine Niederlage für das Land Brandenburg, für all jene Stadt- und
Landespolitiker vornehmlich aus den Parteien SPD und Linke, die die
Gebühren bis aufs Blut verteidigten, und natürlich auch für die
Gerichte, die in der Vergangenheit offenbar - aus welchen Motiven
auch immer - eine Fehlentscheidung der anderen folgen ließen. Anwalt
Frank Mittag sprach in dem Zusammenhang von einer schallenden
Ohrfeige. So laut klingt mitunter Gerechtigkeit.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de
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