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Rheinische Post: SPD will Störerhaftung aus WLAN-Gesetz vollständig streichen

Geschrieben am 19-12-2015

Düsseldorf (ots) - Der Arbeitskreis Urheberrecht der
SPD-Bundestagsfraktion hat zentrale Änderungen im Gesetzentwurf für
mehr freies WLAN in Deutschland angemahnt. "Die Regelungsvorschläge
des Gesetzentwurfes sind aus Sicht des AK Urheberrecht noch nicht
geeignet, um die verfolgten Ziele zu erreichen", heißt es in einem
siebenseitigen Papier der SPD-Expertengruppe, das der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe) vorliegt. So müsse
einerseits die sogenannte Störerhaftung entfallen, wonach etwa
Hoteliers haften, wenn Gäste über das WLAN des Hauses illegal Musik
aus dem Netz herunterladen. Paragraf 8 im Telemediengesetz müsse
entsprechend geändert werden, schreibt die Gruppe um den
Fraktionssprecher für Kultur und Medien, Martin Dörmann, sowie den
netzpolitischen Sprecher Lars Klingbeil. Die SPD-Fachpolitiker sind
außerdem dagegen, dass im Kampf gegen illegale Video- oder
Musikplattformen alle Anbieter von Online-Speicher unter
Generalverdacht gestellt werden - sie sprechen sich daher in ihrem
Papier dafür aus, Paragraf 10 im Telemediengesetz ersatzlos zu
streichen. Streit zwischen SPD und Union wird aber vor allem zur
Abschaffung der Störerhaftung erwartet. Iim Januar könnte das Gesetz
dem Vernehmen nach den Bundestag passieren.

KONTEXT

Die Reform des Telemediengesetzes ist in der Koalition heftig
umstritten. Einerseits will die große Koalition dafür sorgen, dass es
in Deutschland eine deutlich größere Verfügbarkeit freier
WLAN-Hotspots auf öffentlichen Plätzen, in Cafés und Hotels gibt.
Andererseits fürchten Innen- und Rechtspolitiker um die
Datensicherheit im Netz und die Haftungsansprüche von Geschädigten.
Zuletzt hatten auch Sachverständige im Wirtschaftsausschuss den
Entwurf kritisiert.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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