Booking.com wird gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes Berufung einlegen
Geschrieben am 23-12-2015 |
Amsterdam, Niederlande (ots) - Heute hat das Bundeskartellamt in
seinem Beschluss Booking.com, einem Unternehmen der Priceline Group
(NASDAQ: PCLN), die Anwendung seiner mit Unterkünften in Deutschland
vereinbarten Paritätsklausel untersagt. Booking.com plant, die
Argumente des Bundeskartellamts anzufechten und gegen die
Entscheidung Berufung einzulegen.
Das Bundeskartellamt ist die einzige Wettbewerbsbehörde in ganz
Europa, die Online-Reisemittlern die Anwendung der eingeschränkten
Ratenparitätsklausel in den Vereinbarungen mit Hotels und
Unterkünften untersagt.
Bereits seit Juli 2015 verzichtet Booking.com auf die Durchsetzung
der gegenüber Hotel- und Unterkunftspartner in Europa bis dahin
verlangten weiten Preis-, Verfügbarkeits- und
Konditionenparitätsklausel. Die nationalen Wettbewerbsbehörden in
Frankreich, Italien, Schweden, Irland, Großbritannien, Polen,
Griechenland, Dänemark, Ungarn, den Niederlanden und in der Schweiz
hatten öffentlich bekannt gegeben, dass diese Änderungen die
bestehenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausräumen. Die Änderungen
wurden gemäß den Verpflichtungszusagen hin zur eingeschränkten
Paritätsklausel umgesetzt. Diese waren mit dem Ziel, den Wettbewerb
zwischen den Online-Hotelbuchungsportalen zum Nutzen der Hoteliers
und Verbraucher zu fördern, bereits im April 2015 von den
Wettbewerbsbehörden in Frankreich, Italien und Schweden akzeptiert
worden.
Der deutsche Markt für Online-Reisevermittlung weißt keine
wesentlichen Charakteristika auf, die sich von den Marktgegebenheiten
in Frankreich, Italien und Schweden unterscheiden und die einen
Sonderweg des Bundeskartellamts gegenüber den übrigen europäischen
Wettbewerbsbehörden rechtfertigen würden.
"Wir sind der Ansicht, dass die Entscheidung mangelhaft ist, da
sie die Vorteile, die Online-Hotelbuchungsportale wie Booking.com
gegenüber Kunden und Unterkünften erbringen, nicht anerkennen",
erklärt Gillian Tans, Präsident von Booking.com.
"Online-Reisevermittler wie wir bieten Reisenden in der ganzen Welt
Transparenz, Auswahl und zusätzlichen Nutzen, indem wir Informationen
über hunderttausende Unterkünfte aggregieren. Dadurch sparen
Verbraucher Zeit und Geld. Zugleich fungieren wir als ein höchst
kosteneffizienter Online-Vertriebskanal und eine Marketing-Plattform
für Hotels und Unterkünfte weltweit in einem zunehmend globalen und
digitalen Markt. Verbraucher profitieren von der erhöhten
Preistransparenz, ohne eine Vielzahl von Hotelwebseiten auf den
günstigsten Preis prüfen zu müssen."
Booking.com wird Hotels und Unterkünften auch weiterhin eine
attraktive Plattform bieten, um ihre Zimmer kurzfristig und zu
konkurrenzfähigen Preisen am internationalen Markt anbieten zu können
und einen globalen und vielfältigen Kundenstamm aufzubauen. Das
Unternehmen ist sich sicher, dass Hotelpartner Booking.com dafür mit
angemessenen Raten, günstigen Konditionen und guter Verfügbarkeit
honorieren werden.
Die Vielfalt und die Qualität der Hotels, die auf Booking.com
verfügbar sind, ermöglichen jedem Kunden, das für ihn passende Hotel
zum richtigen Preis zu finden. Booking.com ist zuversichtlich, auch
weiterhin den bestmöglichen Preis anbieten zu können. Daher wird das
Online-Portal mit jedem niedrigeren Preis, der auf einer anderen
Buchungswebsite gefunden wird, gemäß der Bestpreisgarantie
gleichziehen.
Die Begründung und die Hauptschlussfolgerungen in der Entscheidung
des Bundeskartellamtes stehen in direktem Konflikt mit den
Ergebnissen der französischen, italienischen und schwedischen
nationalen Wettbewerbsbehörden, die von den übrigen europäischen
Wettbewerbsbehörden entweder gebilligt oder bestätigt wurden.
Booking.com ist der Ansicht, dass das Bundeskartellamt versäumt hat,
die wettbewerbsbeeinflussenden Effekte der eingeschränkten
Paritätsklausel angemessen zu untersuchen. Die Entscheidung des
Bundeskartellamts, die die Durchsetzung der eingeschränkten
Paritätsklausel untersagt, basiert stark auf den Ergebnissen des
Verfahrens mit HRS - das sich allerdings auf die weite
Paritätsklausel bezog. Das Bundeskartellamt hat schlicht die von
Booking.com eingereichte, substanzielle Beweislage ignoriert, die
belegt, dass die eingeschränkte Paritätsklausel Wettbewerb nicht
behindert, sondern im Gegenteil Wettbewerb fördert und
Effizienzvorteile für Hotels und Verbraucher mit sich bringt. Darüber
hinaus, hat das Bundeskartellamt versäumt, sich mit den
Wettbewerbsbehörden in Europa abzustimmen und steht damit einer
einheitlichen Umsetzung des Wettbewerbsrechts in der EU entgegen.
Booking.com wird gemäß der Entscheidung des Bundeskartellamts
seine Vereinbarungen mit deutschen Unterkünften ändern, solange die
Ergebnisse der Berufung noch nicht vorliegen. Booking.com wird mit
sofortiger Wirkung auf die Durchsetzung seiner bestehenden
eingeschränkten Paritätsklausel mit deutschen Unterkünften verzichten
und wird seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und übrigen Verträge
mit deutschen Unterkünften bis zum Fristende entsprechend anpassen.
Im übrigen Europa wird Booking.com weiterhin an seinen
eingeschränkten Klauseln für Preisparität und Buchungsbedingungen
festhalten. Das heißt, Hotels werden angehalten auf Booking.com die
gleichen Tarife und Buchungsbedingungen anzubieten, wie über ihre
eigene Website oder andere eigene direkte Online-Vertriebskanäle.
Pressekontakt:
Ketchum Pleon GmbH
Stephanie Grosser / Nadine Winkelhaus
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt
Email: booking.com-presse@ketchumpleon.com
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