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Thüringische Landeszeitung: Skandalöses Urteil - Warum Nahles dagegen vorgehen muss / Leitartikel von Sibylle Göbel zu den Plänen, den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Bürgern in Deutschland einzuschränken

Geschrieben am 30-12-2015

Weimar (ots) - Von dem skandalösen Urteil des
Bundessozialgerichts, das sogar Bundessozialministerin Andrea Nahles
(SPD) zu empören scheint, dürften bis gestern nur die wenigsten
gewusst haben: davon, dass diese Instanz Anfang Dezember entschieden
hat, dass jeder Ausländer aus einem EU-Land, der länger als sechs
Monate in Deutschland lebt, Anspruch auf Sozialhilfe hat.

Skandalös ist das Urteil deshalb, weil die Richter, denen doch
eigentlich der Fortbestand des deutschen Sozialstaates am Herzen
liegen sollte, damit gerade dessen Erosion befördern. Denn natürlich
lässt sich absehen, dass ein solches Urteil die Attraktivität
Deutschlands weiter steigert. Und es von Menschen, in deren Ländern
das durchschnittliche Einkommen unter unseren Sozialleistungen liegt,
als Einladung verstanden werden wird. Wer als EU-Bürger nur ein
halbes Jahr in Deutschland durchhält, kann demnach das nächste
Sozialamt ansteuern und um Unterstützung bitten - ob er sich nun
ernsthaft um Arbeit bemüht hat oder nicht. Das würde nicht nur die
Kommunen enorm belasten, die bereits wegen der Flüchtlinge extrem
gefordert sind, sondern auch den sozialen Frieden bedrohen. Denn
warum jemand unterstützt werden soll, der der Solidargemeinschaft
nicht angehört und auch nichts zu dieser beigetragen hat, das weiß
wohl nur das Bundessozialgericht. Ein solches Vorgehen würde
grundsätzliche Regeln in einer Situation missachten, die wegen der
Flüchtlingskrise ohnehin angespannt ist. Dabei gibt es einen
gravierenden Unterschied zwischen dem Asylbewerber, dessen
Existenzminimum gesichert sein muss, und dem EU-Bürger: Der
Flüchtling kann nicht einfach nach Hause zurückkehren.



Pressekontakt:
Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de


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