ESTA-Verfahren verschärft / Das müssen Amerika-Reisende jetzt beachten
Geschrieben am 27-01-2016 |
München (ots) - Für deutsche und alle anderen Reisende, die
aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit ohne Visum in die USA reisen
dürfen (Visa Waiver Program) haben sich die Bestimmungen der dafür
notwendigen ESTA-Registrierung verschärft. Ab sofort gelten laut
Informationen des Auswärtigen Amts folgende Bestimmungen:
- Personen, die zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Iran, Irak,
Syriens oder Sudans besitzen, sind von dem ESTA-Verfahren jetzt
ausgeschlossen.
- Dasselbe gilt auch für Reisende, die am 1. März 2011 oder danach
in einem dieser Länder waren. Betroffen sind auch Urlauber, die
beispielsweise an einer organisierten Rundreise durch den Iran
teilgenommen haben. Ausgenommen sind lediglich
Vollzeit-Bedienstete der Bundesregierung und andere Personen
(z.B. Angehörige der Streitkräfte), die im öffentlichen Auftrag
unterwegs waren.
- Für den genannten Personenkreis werden bereits erteilte
ESTA-Genehmigungen ab sofort ungültig.
- Betroffene Personen müssen, um in die USA einreisen zu können,
ein reguläres Visum beantragen.
Der ADAC empfiehlt allen Betroffenen, vor einer USA-Reise und
unabhängig von einer bereits bestehenden ESTA-Registrierung Kontakt
mit der US-Botschaft oder einem Konsulat aufzunehmen und bei Bedarf
ein Visum zu beantragen.
Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
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Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Regina Ammel
Tel.: +49(0)89/7676-3475
E-Mail: Regina.Ammel@adac.de
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