EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 09-02-2016 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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PALFINGER AG
Salzburg, FN 33393 h
ISIN AT0000758305
Einberufung
der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG am Mittwoch, dem 9.
März 2016, um 11.00 Uhr, im PALFINGER Service- und Democenter, 5020
Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2015
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes von Salzburg nach Bergheim
bei Salzburg, Erweiterung des möglichen Orts zur Abhaltung der
Hauptversammlung und Änderung der Satzung in Punkt 1.2 und 17.3
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens am 17. Februar 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.palfinger.ag zugänglich: * Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht
des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015; *
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8, * Erklärungen
der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß §
87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, * Formular für die Erteilung einer
Vollmacht, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen
Vertreter der IVA, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, *
vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 17. Februar 2016 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 5020 Salzburg,
F.-W.-Scherer-Straße 24, oder 5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Corporate
Communications, Hannes Roither, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 29. Februar 2016 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 662-2281-81070 oder an 5020 Salzburg,
F.-W.-Scherer-Straße 24, oder 5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Corporate
Communications, Hannes Roither, oder per E-Mail an
h.roither@palfinger.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die
Fragen können an die Gesellschaft per Post an 5020 Salzburg,
F.-W.-Scherer-Straße 24, oder 5101 Bergheim bei Salzburg,
Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Corporate
Communications, Hannes Roither, oder per E-Mail an
h.roither@palfinger.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt
7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 29. Februar 2016 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über
diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.palfinger.ag zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 28. Februar 2016 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 4. März 2016
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen.
Per Post oder PALFINGER AG
Boten Corporate Communications
z.Hd. Herrn Hannes Roither
5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24
oder
5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstr. 8
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78
Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000758305 im Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), * Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000758305, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, *
Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an
der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 28. Februar 2016 beziehen. Die Depotbestätigung
wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss
der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post oder PALFINGER AG
Boten Corporate Communications
z.Hd. Herrn Hannes Roither
5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24
oder
5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstr. 8
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78
Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at,
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 8. März 2016 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER Als besonderer Service steht den
Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130
Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unterwww.palfinger.ag/de/investor-relations/Hauptversammlungein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag
von EUR 37.593.258,-- eingeteilt in 37.593.258 Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 282.756 eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 37.310.502.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation bereitzuhalten. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.15 Uhr.
Salzburg, im Februar 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Hannes Roither, PALFINGER AG
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 662 2281-81100
mailto: h.roither@palfinger.com
www.palfinger.ag
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Palfinger AG
Lamprechtshausener Bundesstraße 8
A-5020 Salzburg
Telefon: 0662/2281-81101
FAX: 0662/2281-81070
Email: ir@palfinger.com
WWW: www.palfinger.ag
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000758305
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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