Thüringische Landeszeitung: Keine Schnellschüsse - Erste Urteile nach der Kölner Silvesternacht / Leitartikel von Axel Zacharias zu den Kölner Urteilen in Sachen Silvesternacht-Straftaten
Geschrieben am 25-02-2016 |
Weimar (ots) - Es gibt eine Reaktion der Justiz auf die Kölner
Silvesternacht. Nur waren es vorerst lediglich drei Diebe. Die
Männer, die mit ihren sexuellen Übergriffen für eine nicht nur
gedankliche Zäsur in der öffentlichen Meinung zur Flüchtlingskrise in
Deutschland gesorgt haben, sind noch nicht an der Reihe. Dies auch,
weil solcherart Straftaten auf der Kölner Domplatte oder auf St.
Pauli schwerer gerichtsfest zu beweisen sind. Man muss die Taten
nämlich zweifelsfrei konkreten Tätern zuordnen können - und das
dauert.
Das Besondere an diesen Fällen aber ist, dass die deutschen
Sicherheitsbehörden ja in der Reaktion auf die dramatischen
Vorkommnisse zunächst veritabel versagt hatten. Der daraus erwachsene
Druck, nun Nägel mit Köpfen zu machen, darf keinesfalls zu
juristischen Schnellschüssen führen, die der nächsten Instanz dann
zurecht nicht standhalten. Der Rechtsstaat darf sich nicht zum Büttel
hochkochender Emotionen machen. Sorgfalt kommt immer vor dem
Schnellschuss, auch wenn dies mitunter unbefriedigend wirkt. Jeder
Täter ist nach seiner individuellen Schuld zu beurteilen, so das
Prinzip. Eine politische Justiz darf es nicht geben.
Die drei Handydiebe sind so gut übrigens gar nicht weggekommen,
denn entsprechend dem deutschen Strafrecht sind für solche Taten auch
lediglich Geldstrafen möglich. Es wurden aber Haftstrafen verhängt.
Und die mögliche Ausweisung aus Deutschland als Straftäter steht
ja auch noch auf der Agenda. Denn auch die vergleichsweisen kleinen
Handy-Diebe haben im Grunde das Gastrecht verwirkt. Dieser sozusagen
zweite Teil der Strafe aber ist Bestandteil des Asylpakets II, das
heute im Bundestag zur Abstimmung steht.
Pressekontakt:
Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de
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