Abgasskandal: VW bestreitet Manipulation in einem Schadensersatzprozess
Geschrieben am 04-03-2016 |
Lahr (ots) - Die Volkswagen AG stellt in einer Klageerwiderung zur
Überraschung des Klägers in der von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereits im Oktober 2015 erhobenen und
bundesweit ersten Klage das Vorliegen einer Manipulation an den EA
189 Motoren in Frage. Es wird seitens VW von einer vermeintlichen
"Manipulation" und von einem vermeintlichen "Mangel" gesprochen. Dies
kann nur so verstanden werden, dass VW die Manipulation als solche in
dem gerichtlichen Verfahren bestreitet.
Die Klage richtet sich, anders als das Verfahren vor dem
Landgericht Bochum, nicht gegen einen Händler, sondern gegen VW
direkt. Die Manipulation wird von VW vor Gericht als "vermeintlich"
bestritten, obwohl dem Kläger im Rahmen des Rückrufes ebenfalls von
VW mitgeteilt wurde, dass sein Fahrzeug die Software enthält, die
Sickoxidwerte "optimiert".
Von einer Unterstützung des Klägers als Opfer des
Manipulationsskandals oder gar von Demut und Einsicht für das eigene
Fehlverhalten, ist nichts zu erkennen. VW erklärt in der
Klageerwiderung unter anderem dazu folgendes unter den Überschriften:
"Keine vorsätzliche Täuschung des Klägers über Eigenschaften des
Fahrzeugs; keine Täuschung des Klägers; kein Vorsatz der Beklagten
dargelegt; keine wirtschaftlichen Verluste des Klägers...": "Der
Vorstand der Beklagten hatte zum relevanten Zeitpunkt des
Kaufvertragsschlusses im August 2012 von der vermeintlichen
"Manipulation" keinerlei Kenntnisse.
Nach Ansicht des Klägers schuldet VW aufgrund der Manipulation des
Fahrzeugs Schadensersatz. Der Kläger möchte keine Rücknahme des
Fahrzeugs erreichen, sondern lediglich festgestellt wissen, dass VW
aufgrund des Abgasskandals verpflichtet ist, Schadensersatz zu
bezahlen. Der Kläger möchte sicherstellen, dass eine Wertminderung
des Fahrzeugs sowie alle Folgeschäden durch VW ausgeglichen werden.
VW behauptet in der Klageerwiderung vehement, es würde kein
Minderwert des Fahrzeugs vorliegen. Dies obwohl zahlreiche Mandanten
der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer berichten, dass sie Ihr Fahrzeug
überhaupt nicht bzw. nur mit einem sehr hohen Wertverlust verkaufen
können. Der VMF - Verband der markenunabhängigen
Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V., der 90.000 Fahrzeuge von VW im
Bestand hat, teilte in einer Pressemitteilung mit: "Die beim
Vertragsbeginn kalkulierten Preise werden für alle manipulierten
Fahrzeuge des Volkswagenkonzerns in der Regel nicht mehr erzielbar
sein, denn die möglichen Käufer können Risiken und Folgewirkungen der
Abgasmanipulation nicht einschätzen. Fakt ist, dass Probleme in der
Gebrauchtwagenvermarktung der Marke Audi und damit wirtschaftliche
Schäden entstanden sind und noch entstehen werden, weil die Käufer
der Neuwagen bewusst getäuscht worden sind." Der Deutschlandfunk
berichtet, dass sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) auf
Studien beruft, die belegen sollen, dass die betroffenen Fahrzeuge
nach Bekanntwerden der Abgasmanipulation erheblich an
Wiederverkaufswert verloren haben. In dem Verfahren vor dem
Landgericht Freiburg will VW davon jedoch nichts wissen und teilt
mit, dass es keine wirtschaftlichen Verluste des Klägers gebe.
Vor diesem Hintergrund klingt es geradezu zynisch, wenn Volkswagen
in einer Pressemitteilung aus September 2015 mitteilte: "Wir bei
Volkswagen werden alles daran setzen, das Vertrauen, das uns so viele
Menschen schenken, vollständig wiederzugewinnen und dafür alles
Erforderliche tun, um Schaden abzuwenden."
All dies erscheint nun reine Imagewerbung zu sein, die sich im
konkreten Einzelfall als leeres Versprechen entpuppt. Wenn VW die
betroffenen Kunden im Zusammenhang mit dem angelaufenen Rückruf mit
dem Absender "Volkswagen Verbraucherschutz" anschreibt, stellt dies
schließlich den Gipfel der Ironie dar.
An einer Aufklärung scheint VW in dem Prozess nicht interessiert
zu sein. Durch den Kläger wurde jetzt der Vorstandsvorsitzende Müller
als Beweismittel benannt. Das Gericht ist prozessual verpflichtet,
diesem Beweisangebot nachzugehen und Herrn Müller zu laden. Herr
Müller wird in dem Prozess zur Aufklärung beitragen müssen. Man darf
gespannt sein, was Herr Müller in dem Verfahren berichten wird.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de
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