BGH, Urteil vom 19.01.2016: Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens wegen Zahlungsverzugs
Geschrieben am 09-03-2016 |
Hamburg (ots) - Der Bundesgerichtshof stärkt mit Urteil vom
19.01.2016 - XI ZR 103/15 - den Kreditnehmer, deren Darlehen von der
Bank vorzeitig wegen Zahlungsverzugs gekündigt worden ist, den
Rücken. Das Gesetz schließt laut BGH aufgrund einer Sonderregelung im
Verbraucherkreditrecht die Geltendmachung einer als Ersatz des
Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus.
Damit ist nun höchstrichterlich entschieden, dass Banken und
Sparkassen zu Unrecht auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
bestanden haben.
Nach § 497 Abs. 1 BGB a. F. hat der Darlehensnehmer, der mit
seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, den geschuldeten Betrag
mit dem dort festgelegten Verzugszinssatz zu verzinsen. Nach der
Gesetzesbegründung sollte der Verzugszins nach
Schadenersatzgesichtspunkten zu ermitteln und ein Rückgriff auf den
Vertragszins grundsätzlich ausgeschlossen sein. Der Gesetzgeber habe,
so der Bankensenat, mit der vorgenannten Regelung die
Schadensberechnungsmöglichkeiten einer einfachen und praktikablen
Neuregelung zuführen wollen. Zugleich habe mit der Festlegung der
Höhe des Verzugszinses auch dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben
werden sollen, die Höhe der Mehraufwendungen im Verzugsfall selbst zu
berechnen. Dieses Ziel der Vereinfachung würde nicht erreicht, wenn
der Darlehensgeber anstelle der einfachen Verzugszinsberechnung auf
die im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bestehenden
Zahlungsrückstände eine Vorfälligkeitsentschädigung beanspruchen
könnte. Vor allem aber würde bei Zubilligung einer
Vorfälligkeitsentschädigung, die im Ausgangspunkt auf dem
Vertragszins beruht, das vornehmliche Ziel des Gesetzgebers, einen
Rückgriff auf den Vertragszins für die Schadensberechnung nach
Wirksamwerden der Kündigung grundsätzlich auszuschließen, verfehlt.
Daher schulde der Darlehensnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung der
Bank wegen Zahlungsverzugs über den Verzugszins hinaus keine
Vorfälligkeitsentschädigung.
Soweit damit für den Bereich des Verbraucherdarlehensgeschäfts
eine Besserstellung des vertragsbrüchigen gegenüber dem
vertragstreuen Schuldner verbunden sei, habe der Gesetzgeber dies
bewusst in Kauf genommen. Er habe bei der Überführung der
Vorgängervorschrift des § 11 VerbrKrG a. F. in das Bürgerliche
Gesetzbuch durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zu einer
Änderung der Rechtslage keinen Anlass gesehen. Ganz im Gegenteil: Er
habe den Anwendungsbereich des § 497 Abs. 1 BGB sogar noch auf
Immobiliardarlehensverträge ausgedehnt, betont der XI. Zivilsenat in
seiner Urteilbegründung.
"Das vorgenannte Urteil ist für all diejenigen von großer
Relevanz, denen in den letzten Jahren das Kreditengagement vonseiten
der Bank wegen Zahlungsverzugs gekündigt worden ist," so der
Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Regelmäßig haben die
Banken und Sparkassen bei Abrechnung der Darlehenskonten eine
Vorfälligkeitsentschädigung in Ansatz gebracht. In Umsetzung des
BGH-Urteils gilt es nun, diese von den Banken und Sparkassen zu
Unrecht gezahlte Entschädigung zurückzuverlangen", so Hahn weiter.
"Sprechen Sie uns hierzu gern an. Wir bieten allen betroffenen
Verbrauchern einen kostenfreien Erstcheck an."
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
siebzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
586840
weitere Artikel:
- Bilanz 2015: MERKUR BANK baut Vermögensanlage deutlich aus (FOTO) München (ots) -
Fokus auf persönliche Beratung zahlt sich aus
122 Mio EUR Wachstum im Kreditgeschäft
Schwieriges Marktumfeld schlägt sich auf Ergebnis nieder
Die MERKUR BANK KGaA hat das abgelaufene Geschäftsjahr mit einem
Ergebnis vor Steuern von 6,4 Mio. EUR abgeschlossen. Die
inhabergeführte und börsennotierte Bank konnte ihr Wachstum im
Vergleich zum Vorjahr sowohl bei der Vermögensanlage als auch im
Finanzierungsgeschäft deutlich steigern. Das Kreditvolumen stieg um
17,6 % auf 816 Mio. EUR. Aufgrund der anhaltenden mehr...
- Die verführerische Macht niedriger Zinsen und ihre Tücken (FOTO) Münster (ots) -
- Zinskurs der EZB hat auch Risiken für die Immobilienfinanzierung
- Bausparkonto als Zinsversicherung nutzen
Der Weg ins eigene Zuhause war noch nie so günstig wie zurzeit.
Getrieben von der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank
(EZB) sinken auch die Darlehenszinsen - zum Teil bis unter die
1-Prozent-Marke für zehnjährige Annuitätendarlehen. Das jedenfalls
versprechen Vergleichsportale im Internet. Doch wer bekommt diese
Traumzinsen tatsächlich? Wie lange hält die Niedrigzinsphase wirklich
an? mehr...
- Stabiles BKM-Geschäft - Jahr 2015 erfolgreich gemeistert Mainz (ots) - Spitzenwerte bei Neukunden und eingelöster
Bausparsumme Nullzinspolitik und Regulatorik belasten
Über ein in mehrfacher Hinsicht erfolgreiches Geschäftsjahr 2015
freut sich die Bausparkasse Mainz AG. Die Spezialbank für
Baufinanzierung und Geldanlage steigerte die Zahl an Neukunden auf
den Spitzenwert von 13.600 (2014: 11.900, 2012: 7.300) Personen.
Dadurch stieg die im letzten Jahr eingelöste Bausparsumme - nach
Zahlung der Abschlussgebühren - auf den Höchststand von 823 (2014:
811, 2012: 619) Mio. Euro. Mit 911 mehr...
- EANS-Adhoc: Amendment of a previously released ad-hoc announcement / C-QUADRAT
Investment AG / Cubic (London) Limited announces increase of the offer price
under the anticipated mandatory takeover off --------------------------------------------------------------------------------
update to an ad-hoc disclosure transmitted by euro adhoc with the aim of a
Europe-wide distribution. The issuer is solely responsible for the content
of this announcement.
--------------------------------------------------------------------------------
Mergers - Acquisitions - Takeovers
11.03.2016
Vienna/Frankfurt, 11.03.2016: C-QUADRAT Investment AG (ISIN:
AT0000613005) announces that it has been informed of the following
facts:
On 15.01.2016 mehr...
- EANS-Adhoc: Veränderung einer bereits offengelegten Ad-hoc-Mitteilung: C-QUADRAT
Investment AG / Cubic (London) Limited kündigt Verbesserung des Angebotspreises
im antizipierten Pflichtangebot für all --------------------------------------------------------------------------------
Ad hoc-Aktualisierung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Fusion/Übernahme/Beteiligung
11.03.2016
Wien/Frankfurt, 11.03.2016 Die C-QUADRAT Investment AG (ISIN:
AT0000613005)teilt mit, dass sie über folgenden Sachverhalt
informiert wurde:
Cubic (London) Limited ("Cubic"), die je zur mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|