Klares Votum gegen generelles Tempo 30 / 78 Prozent der ADAC Mitglieder gegen niedrigere Regelgeschwindigkeit / Unter anderem mehr Schleichverkehr in Wohngebieten befürchtet (FOTO)
Geschrieben am 10-03-2016 |
München (ots) -
Kaum ein Thema wird in Städten und Gemeinden so kontrovers
diskutiert wie die Einführung von Tempo 30 als innerstädtische
Regelgeschwindigkeit. Der ADAC hat das Meinungsbild seiner Mitglieder
dazu in einer repräsentativen Umfrage ermittelt- mit eindeutigem
Ergebnis. Danach lehnt eine deutliche Mehrheit eine generelle
Tempo-30-Regelung ab, 78 Prozent der Club-Mitglieder sprechen sich
für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.
Die Mehrheit der befragten ADAC-Mitglieder erwartet bei einer
generellen Tempo-30-Regelung längere Fahrzeiten. Sie befürchtet
zudem, dass Schulen und Kindergärten nicht mehr als besondere
Gefahrenpunkte wahrgenommen werden. Mehr Schleichverkehr durch
Wohngebiete erwartet knapp die Hälfte der Mitglieder. Als Vorteil von
Tempo 30 wird vor allem eine höhere Sicherheit für Fußgänger und
Radfahrer gesehen. Der Großteil der ADAC-Mitglieder fühlt sich nicht
oder nur geringfügig durch Verkehrslärm im Wohnumfeld gestört. Gut
die Hälfte der Befragten gab dabei an, in Tempo-30-Bereichen zu
wohnen.
Tempo 50 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit ist in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert und gilt in Deutschland seit
1957. Eine davon abweichende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
kann entweder auf bestimmten Strecken eingerichtet werden oder als
Tempo-30-Zone. Tempo 30 auf Streckenabschnitten kann in begründeten
Fällen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder zur
Lärmreduzierung angeordnet werden. Tempo-30-Zonen werden für
gewöhnlich in Wohngebieten eingerichtet sowie in Gebieten mit starkem
Fußgänger- und Radverkehr.
Nach Ansicht des ADAC ist Tempo 30 in Wohngebieten eine sinnvolle
Maßnahme zur Verkehrsberuhigung. In vielen Kommunen sind schon heute
weite Gebiete als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Ebenso unterstützt der
Club die geplante Änderung der StVO: Künftig können Gemeinden auf
Hauptverkehrsstraßen vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen
leichter Tempo 30 anordnen. Eine generelle Tempo-30-Regelung ist
allerdings nicht sinnvoll: Das Hauptverkehrsstraßennetz würde dadurch
an Attraktivität verlieren und aufgrund der längeren Reisezeiten
seine Bündelungsfunktion einbüßen. In der Folge ist mit
Verkehrsverlagerungen und unerwünschtem Ausweichverkehr in bestehende
Tempo-30-Zonen in Wohngebieten zu rechnen.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Andreas Hölzel
Tel.: +49 (0)89 7676 5387
E-Mail: andreas.hoelzel@adac.de
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