Zoo Duisburg: Oberverwaltungsgericht lässt Berufung von Tierschützern gegen Urteil wegen Delfinhaltung zu
Geschrieben am 24-03-2016 |
Hagen (ots) - Mit Beschluss vom 10. März 2016 hat das
Oberverwaltungsgericht Münster einem Berufungsantrag des Hagener Wal-
und Delfinschutz-Forum (WDSF) in dem Rechtsstreit wegen der
Delfinhaltung des Zoo Duisburg stattgegeben (AZ: 15 A 2350/14). Der
Zoo Duisburg hatte beantragt, den Berufungsantrag abzulehnen. Bereits
in erster Instanz war der Zoo Duisburg vom Verwaltungsgericht
Düsseldorf (AZ: 26 K 8374/12) im Oktober 2014 verurteilt worden, der
Klägerin (WDSF) wegen der umstrittenen Delfinhaltung "Einsicht in die
tiermedizinischen Tagesberichte mit Blutuntersuchungsergebnissen, in
die Revierberichte mit Vorkommnissen und in die Futterberichte zu
gewähren." Abgelehnt hatte das Verwaltungsgericht die
Auskunftspflicht des Zoos über verstorbene Delfine.
Von insgesamt 28 Nachzuchten hätten bisher lediglich acht
Delfinbabys überlebt, schreibt das WDSF auf seiner Internetseite und
beruft sich dabei auch auf eine Aussage des Nürnberger
Tiergartendirektors Dag Encke anlässlich einer Bundestagsanhörung im
Jahr 2013. Zuletzt starb in Duisburg ein Delfinkalb nach 13 Tagen
Anfang dieses Jahres. Im Sommer 2015 überlebte eine Delfinnachzucht
nur eine Woche. Insgesamt seien nach Angabe des WDSF seit dem Jahr
2000 neun Große Tümmler im Duisburger Delfinarium gestorben. Der Zoo
führe auf seiner Internetseite lediglich die Todesfälle bis 1999 auf.
Die meisten Todesfälle seien offensichtlich aufgrund von Krankheiten
zu verzeichnen, sagt WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller.
Der Duisburger Zoodirektor Achim Winkler hatte wiederholt darauf
hingewiesen, dass die Todesrate im Freiland mit rund 50 Prozent noch
höher als in Gefangenschaftshaltung sei. Ortmüller widerspricht dem
Zoochef: "Ich weiß nicht wie Winkler rechnet, aber nach 20
verstorbenen von 28 ursprünglichen Nachzuchten macht das bei mir eine
Quote von rund 75 Prozent."
Das WDSF war in die Berufung gegangen, weil gerade die
Todesursachen der verstorbenen Tiere Aufschluss darüber geben
könnten, dass eine Delfinhaltung unzulässig sei. Ortmüller: "Die
Öffentlichkeit hat einen Auskunftsanspruch darauf, was offenbar
bisher vom Zoo totgeschwiegen wird. Obwohl Winkler bei dem
Gerichtsverfahren in erster Instanz dem Richter versichert hatte,
dass alle vom WDSF geforderten Angaben zweieinhalb Wochen vor der
Hauptverhandlung auf der Internetseite des Zoos veröffentlicht worden
seien, lässt sich unschwer erkennen, dass der Internetauftritt zu den
erforderlichen Angaben völlig lückenhaft ist.
Mit der anstehende Hauptverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht
Münster sei wohl noch in diesem Jahr zu rechnen und es sähe für die
Forderung des WDSF auf vollständige Einsichtnahme in die Unterlagen
des Delfinariums gut aus, meint Ortmüller.
Pressekontakt:
Jürgen Ortmüller
Gesellschafter-Geschäftsführer
Mobil: 0151 24030 952
Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF)
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Möllerstr. 19
58119 Hagen
0049/(0)2334/919022 tel
0049/(0)2334/919019 fax
E-mail: wds-forum@t-online.de
Homepage: www.wdsf.de
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Wal-_und_Delfinschutz-Forum
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