Rheinische Post: Kommentar: Loveparade - Versagen der Staatsanwaltschaft
Geschrieben am 05-04-2016 |
Düsseldorf (ots) - Kaum war bekannt, dass der Strafprozess zur
Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe nicht zustande kommt,
begannen auch schon die Schuldzuweisungen. Im Zentrum der Kritik: vor
allem das Landgericht Duisburg, weil es die Anklageschrift
zurückgewiesen hat. Doch damit tut man der zuständigen fünften
Strafkammer unrecht. Sie hat geprüft und entschieden, dass die Klage
keine Aussicht auf Erfolg hat. Wenn man den Richtern einen Vorwurf
machen will, dann den, dass sie die Anklageschrift schon früher
hätten ablehnen müssen und nicht erst nach zwei Jahren. Stattdessen
haben sie bis zuletzt versucht, das stümperhaft zusammengestellte
Gutachten, auf dem die Anklage vor allem basiert, irgendwie zu
retten. Das ursächliche Versagen liegt bei der Staatsanwaltschaft
Duisburg, die von Beginn an mit der Größe des Falls überfordert
gewesen ist. Fast vier Jahre benötigte die Behörde, um überhaupt eine
Anklageschrift zu formulieren. Und in dieser Zeit bekam sie als
zentrales Beweismittel nicht viel mehr zustande als eine etwa
20-seitige Expertise eines britischen Panikforschers, die nur so vor
Fehlern strotzt. Ein unentschuldbarer Fehler, unter dem jetzt die
Betroffenen zu leiden haben.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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