(Registrieren)

Deutsche Umwelthilfe siegt vor dem Landgericht Berlin gegen Daimler-Anwalt

Geschrieben am 12-04-2016

Berlin (ots) - Umweltverband darf weiterhin einen als
Drohschreiben zu bewertenden Brief des Daimler-Anwalts Schertz
veröffentlichen - Landgericht hob die durch Rechtsanwalt Schertz
erwirkte Einstweilige Verfügung vom 15.01.2016 auf - DUH stellt
Anwaltsschreiben wieder online

Das Landgericht Berlin hat heute im Rechtsstreit zwischen dem
Anwalt der Daimler AG, Prof. Christian Schertz, und der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) zugunsten der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation entschieden. Das Gericht hob mit
sofortiger Wirkung die zugunsten von Herrn Prof. Schertz ergangene
einstweilige Verfügung vom 15.01.2016 auf und wies den Antrag auf
ihren Erlass zurück. Anlass für den Rechtsstreit war ein Schreiben
von Medienanwalt Christian Schertz im Auftrag der Daimler AG am
Vortag einer angekündigten Pressekonferenz, bei der die DUH
Ergebnisse von Abgastests u. a. einer Mercedes C-Klasse
veröffentlichte.

"Die heutige Entscheidung des Berliner Landgerichts stärkt den
Verbraucherschutz in Deutschland und erleichtert der Deutschen
Umwelthilfe die Aufklärung des Diesel-Abgasskandals. Daimler hat
versucht, uns mit anwaltlichen Drohgebärden in der Aufklärung der
Abgasmanipulationen beim Stuttgarter Autokonzern zu behindern.
Gleichzeitig wurden uns "gesonderte rechtliche Schritte" für den Fall
angekündigt, dass wir diesen Drohbrief veröffentlichen oder auch nur
daraus zitieren. Seitdem wir mit eigenen Messungen das Ausmaß des
Dieselabgasskandals untersuchen und Indizien für
Abschalteinrichtungen veröffentlichen, sehen wir uns zunehmend auf
unsere Existenz ausgerichteten Drohungen von Seiten der
Automobilindustrie ausgesetzt", kommentiert Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH, die Entscheidung.

Trotz der Drohung hat die DUH sowohl das Schreiben veröffentlicht
als auch auf die gefundenen Indizien für Abschalteinrichtungen bei
Daimler hingewiesen. Im Februar 2016 musste Daimler diese auch
einräumen, ist aber der Auffassung, dass die Verwendung der
Abschalteinrichtung rechtmäßig ist. Ein Rechtsgutachten von Prof.
Remo Klinger sowie das in der vergangenen Woche bekanntgewordene
Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen
Bundestags belegen hingegen die Rechtsauffassung der DUH, dass eine
dauerhafte Reduzierung der Abgasreinigung unterhalb einer bestimmten
Temperatur rechtswidrig ist.

"Ein generelles Verbot, Anwaltsschreiben zu veröffentlichen, gibt
es nicht", erläutert Christine Danziger, die die DUH gemeinsam mit
Remo Klinger in dem Verfahren vertritt. "Vorliegend konnten wir das
Gericht, das die Verfügung noch im Januar erlassen hat, davon
überzeugen, dass das öffentliche Interesse an Information hier
Vorrang hat vor den Interessen der Autokonzerne. Damit ist der
Versuch gescheitert, juristische Drohungen auszusprechen und dem
Empfänger eines solchen Schreibens dessen Veröffentlichung zu
verbieten", fügt Remo Klinger hinzu. Die Urteilsbegründung des
Landgerichts liegt noch nicht vor.

Hintergrund:

Am 15.12.2015 lud die DUH zu einer Pressekonferenz am
darauffolgenden Tag ein. Sie kündigte unter anderem an, weitere
Ergebnisse von NOx-Abgasmessungen vorzustellen. Wenige Stunden nach
Versand der Einladung zur Pressekonferenz erhielt die DUH ein
Schreiben von Rechtsanwalt Christian Schertz, der hierin die medien-
und presserechtliche Vertretung der Daimler AG anzeigte. Aus Sicht
der DUH besteht ein öffentliches Interesse daran, aufzuzeigen, wie
die Daimler AG auf die Ankündigung einer Pressekonferenz reagiert und
versucht, einen Umwelt- und Verbraucherschutzverband davon
abzuhalten, inzwischen eingestandene Manipulationen der Abgaswerte
(mit dem Hinweis, diese Manipulation sei rechtlich zulässig zum
"Motorschutz") ihr vorzuwerfen.

Informationen und Hintergründe:

Das Schreiben des Daimler-Anwalts Schertz vom 15.12.2015, das die
DUH gemeinsam mit einer Pressemitteilung am 16.12.2015 veröffentlicht
hat finden Sie hier: http://l.duh.de/uqk8n

Die Entscheidung zur Aufhebung der Einstweiligen Verfügung durch
das Landgericht Berlin vom 12.4.2016 finden Sie unter:
http://l.duh.de/p120416

http://www.duh.de/dieselgate.html



Pressekontakt:
Jürgen Resch | Bundesgeschäftsführer
0171 3649170 | resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger | Rechtsanwalt
0171 2435458 | E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Christine Danziger| Rechtsanwältin
030 - 65 00 1 888 | danziger@thomas-law-office.com

DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen | Ann-Kathrin Marggraf | Laura Holzäpfel | 030
2400867-20 | presse@duh.de www.duh.de | www.twitter.com/umwelthilfe |
www.facebook.com/umwelthilfe


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

588791

weitere Artikel:
  • WAZ: Gabriel sieht Rewe-Klage im Fall Edeka-Tengelmann gelassen entgegen Essen (ots) - Nach seiner umstrittenen Ministererlaubnis im Fall Edeka-Tengelmann sieht Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) der Klage des Edeka-Konkurrenten Rewe gelassen entgegen. "Wir haben unsere Entscheidung sehr genau begründet", sagte Gabriel der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Mittwochausgabe). "Wenn Arbeitsplätze und Arbeitnehmerrechte keine Gemeinwohlgründe mehr wären in Deutschland, was denn dann?", fügte Gabriel hinzu. Es sei wichtig gewesen, das Verfahren "sorgfältig zu führen mehr...

  • Hortonworks und Pivotal erweitern ihre Partnerschaft bei der Bereitstellung von unternehmensgerechten modernen Datenplattformen für Datenmanagement und -analyse Santa Clara, Kalifornien, und Dublin (ots/PRNewswire) - (Hadoop Summit Europe) -- Hortonworks, Inc. (http://www.hortonworks.com/)® (NASDAQ: HDP) und Pivotal® gaben heute die nennenswerte Erweiterung ihrer strategischen Partnerschaft bekannt, die sich auf die Hortonworks Data Platform (HDPÔ) und Pivotal HDB® konzentriert. Diese strategische Partnerschaft vereint Hortonworks Erfahrung mit und Unterstützung von Datenmanagement und -verarbeitung mit Pivotals führendem Analysemodul für Apache® HadoopÔ. Auf der bereits angekündigten Allianz mehr...

  • ArisGlobal® gibt für das Jahr 2015 ein Rekordwachstum bekannt Chicago (ots/PRNewswire) - ArisGlobal®, ein führender Anbieter von cloudbasierten Softwarelösungen für die Lebenswissenschaften, gab heute bekannt, dass es im Jahr 2015 ein Rekordwachstum, Marktexpansion und wichtige Produktinnovationen erreichen konnte. Das Unternehmen verfügt über robuste Pläne, um seine Cloud-Plattform für Lebenswissenschaften für die regulatorische Einhaltung und die Arzneimittelentwicklung kontinuierlich zu überarbeiten. Mit einer erweiterten Kundengemeinschaft von über 200 Kunden, unterzeichnete mehr...

  • Innovation in digitalen Geschichten: Neue Online-Plattform des Technologiekonzerns SCHOTT (FOTO) Mainz (ots) - Wie der jahrtausendealte Werkstoff Glas heute mehr Innovationskraft entfaltet denn je, zeigt eine neue Online-Plattform des Technologiekonzerns SCHOTT. Unter http://www.schott.com/innovation können Besucher buchstäblich eintauchen und dieses faszinierende Material mit seinen vielfältigen Eigenschaften entdecken. "Jede Innovation beginnt mit einer Geschichte, und SCHOTT hat viele solcher Innovationsgeschichten zu bieten", meinen die beiden Projektleiterinnen Petra Schick, Director New Media, und PR Managerin mehr...

  • Pharmadialog / AOK Baden-Württemberg sieht eigene Rabattvertragspraxis bestätigt / Dialog muss auch mit Krankenkassen erfolgen Stuttgart (ots) - Die am Dienstag (12.04.2016) in Berlin vorgestellten Ergebnisse des Pharmadialogs gehen laut AOK Baden-Württemberg beim Thema "Liefersicherheit innerhalb der Rabattverträge" nur in Ansätzen in die richtige Richtung: "Dass kompetente Krankenkassen beim Pharmadialog nicht einbezogen wurden, ist die eine kritische Sache. Die andere ist, dass zwar im Ergebnispapier des Pharmadialogs die Liefersicherheit innerhalb der Arzneirabattverträge auftaucht, im Ergebnis aber ohne Substanz bleibt", so der Vorstandschef der AOK mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht