EANS-News: ANDRITZ AG / Veröffentlichung des Rückerwerbsprogramms der ANDRITZ AG
gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2002
Geschrieben am 13-04-2016 |
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 13. April
2016 beschlossen, von der Ermächtigung gemäß dem Beschluss der 109.
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.03.2016 zum
Aktienrückerwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen.
Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden, höchstens 10% des
Grundkapitals der ANDRITZ AG unter Anrechnung der bereits von der
Gesellschaft erworbenen Aktien zu erwerben.
Dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65
Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 2, 4 und 5 der
VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht.
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs
1 Z 8 AktG: 30. März 2016
- Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:
30. März 2016 über "euro adhoc" und auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.andritz.com
- Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms:
14.04.2016 bis 30.09.2018
- Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht:
auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG
- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: bis zu
10.400.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das
entspricht einem Anteil von 10% am stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft.
- Niedrigster und höchster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der
niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den anteiligen
Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten, der höchste
beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10% über
dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der
vorangegangenen zehn Handelstage liegen.
- Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse, wobei ein
Übernahmeangebot anlässlich des Rückkaufs nicht unterbreitet wird
- Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke
gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30.03.2016,
insbesondere Angebots- und Nachfrageverbesserung für die
ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit
eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass des
Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die
Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien
gegebenenfalls auch für Zwecke eines Aktienoptionenprogramms für
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstands- oder
Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die
Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen
gemäß § 6 Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben.
Weiters behält sich die Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien
als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen. Die
Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die
Wiener Börse zu verkaufen.
- Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die
Börsenzulassung der Emittentin: keine
- Ausmaß der gegenwärtig in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG
eingeräumten oder geplanten Aktienoptionen im Rahmen von Stock
Option-Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Im Fall der Ausgabe von
erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das Ausmaß der
Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich
bekannt geben.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 VeröffentlichungsV 2002: Die gemäß § 7
VeröffentlichungsV zu veröffentlichenden Details zu den
durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie
allfällige gemäß § 6 VeröffentlichungsV zu veröffentlichende
Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der
ANDRITZ AG www.andritz.com veröffentlicht.
Graz, 13.04. 2016
Der Vorstand der ANDRITZ AG
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance, Corporate Communciations & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome@andritz.com
WWW: www.andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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