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Komplexe Biologika/Biosimilars - Kein Austausch ohne medizinischen Grund (FOTO)

Geschrieben am 20-04-2016

Ludwigshafen (ots) -

Bei Patienten, die mit einem Biologikum behandelt werden, sollte
kein Therapiewechsel aus nicht medizinischen Gründen erfolgen. Dies
forderten AbbVie-Experten in Anlehnung an die Positionen von
Fachgesellschaften und Patientenorganisationen1,2 im Rahmen des
Pressetermins "Fascination Biologics - Qualitätsgesicherter Einsatz
von Biologika. Heute und in Zukunft"*. Nachahmerprodukte von
Biologika, sogenannte Biosimilars, sind nie identisch mit dem
Referenzprodukt, da sie auf Basis einer anderen Zelllinie und anderer
Herstellungsprozesse produziert werden.3 Unter dem Aspekt der
Unterscheidbarkeit und Transparenz beleuchteten die Referenten die
Implikationen der Unterschiede zwischen Original-Biologika und
Biosimilars für die Austauschbarkeit und Nachverfolgbarkeit bei
unerwünschten Ereignissen.4,5,6 Ein weiterer Schwerpunkt des
Pressetermins behandelte das Thema Innovation: Trotz moderner
Therapien gibt es Patienten, die nicht ausreichend auf die zur
Verfügung stehenden Behandlungen ansprechen.7 Damit die
Versorgungssituation dieser Patienten auch in Zukunft verbessert
werden kann, forscht AbbVie konsequent weiter an der Entwicklung
innovativer Therapien.

Biosimilars sind keine Generika. Biosimilars sind im Gegensatz zu
Generika mit dem Originalprodukt niemals identisch. Dies liegt am
grundsätzlich verschiedenen Herstellungsprozess von Biologika im
Vergleich zu chemisch synthetisierten Wirkstoffen.8 "Medikamente mit
kleinem Molekülgewicht können chemisch hergestellt werden und daher
von Nachahmern exakt reproduziert werden. Anders ist das bei den zum
Teil aus mehr als 20.000 Atomen bestehenden komplexen Biologika, wie
den monoklonalen Antikörpern und ihren Nachahmerprodukten, den
Biosimilars: Für die Herstellung von Biologika benötigt man
biologische Systeme, d.h. spezielle Zellen. Dadurch ist das
Herstellungsverfahren und die Qualitätskontrolle produktbestimmend
und wesentlich aufwendiger als bei chemisch synthetisierten
Wirkstoffen", erklärte Dr. Björn Wolff, Head of Medical Immunology
bei AbbVie Deutschland, im Rahmen des Fachpressetermins.

Biosimilars sind ähnlich, aber nicht gleich

Die verwendeten Zellen bzw. Zelllinien und das Wissen über den
Herstellungsprozess sind proprietär und liegen dem
Biosimilar-Hersteller nicht vor.9 Da diese jedoch maßgeblich für das
Endprodukt sind, ist ein Biosimilar im Gegensatz zu einem Generikum
per Definition nie identisch mit dem Original-Biologikum.3,4 Die
Zulassung eines Biosimilars bedeutet demnach nicht, dass es ohne
weiteres mit dem Referenzprodukt austauschbar ist.4 Der
Fragestellung, ob auch Original-Biologika Biosimilars ihrer selbst
sind, begegnete Dr. Stefanie Hauck, Leiterin New Biological Entities
Process Development & Formulation Sciences: "Bei unserem biologischen
Originalprodukt ist die Zelllinie über den Herstellungszeitraum von
15 Jahren unverändert geblieben. Änderungen im Herstellungsprozess
wurden lediglich bei der Anpassung des Produktionsmaßstabs aufgrund
der Erweiterung der Indikationen vorgenommen. Es wurden neue
Herstellungsstandorte etabliert und die Spezifikationsgrenzen für die
analytische Untersuchung unseres Produktes enger gesetzt. Dies alles
erfolgte gemäß den Vorgaben der European Medicines Agency." Auch der
Verband der European Biopharmaceutical Enterprises betont in seinem
Positionspapier: "Ein Biologikum als ein Biosimilar seiner selbst zu
bezeichnen, wird den Unterschieden zwischen einer Änderung im
Herstellungsprozess des Originalprodukts einerseits und der
Biosimilarität andererseits nicht gerecht und birgt das Risiko, das
Vertrauen in Biologika zu schwächen."9

Extrapolation der Indikationen in der Diskussion

Für die Zulassung von Biosimilars durch die europäische
Zulassungsbehörde EMA müssen die Hersteller eine ausreichende
Ähnlichkeit des Biosimilars mit dem Original-Biologikum im Hinblick
auf Qualität, biologische Aktivität, Sicherheit und Wirksamkeit
nachweisen.10 Im Vergleich zum Referenzprodukt durchläuft das
Biosimilar dabei ein reduziertes Studienprogramm.10 Die Ergebnisse in
einer Indikation können dann unter bestimmten Voraussetzungen auf
andere Indikationen, in denen das Referenzprodukt zugelassen ist,
übertragen bzw. extrapoliert werden, ohne dass hierfür Studien
durchgeführt werden müssen.11 Allerdings ist bei erfolgter
Extrapolation für den behandelnden Arzt in der Fachinformation nicht
ersichtlich, bei welchen Indikationen die Zulassung auf Basis einer
Extrapolation erfolgte und welche Studien mit den Biosimilars
vorliegen. Denn derzeit beinhaltet die Fachinformation eines
Nachahmerproduktes in diesen Fällen nur die zulassungsrelevanten
Daten des Referenzproduktes. Doch insbesondere wenn die Indikationen
unterschiedliche Dosierungen und Zielpopulationen beinhalten, können
die Aussagen zu Sicherheit und Immunogenität nicht automatisch als
ausreichend angesehen werden.12 So fordert zum Beispiel der Verband
Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) die Ergänzung der
Fachinformation von Biosimilars um eine Übersicht, die angibt, welche
Anwendungsgebiete durch klinische Vergleichsstudien belegt sind und
welche durch Extrapolation abgeleitet wurden.13

Eindeutige Unterscheidbarkeit zur Erfassung von Sicherheit und
Wirksamkeit

"Die zurzeit zugelassenen Biosimilars werden mit demselben
Freinamen (International Nonproprietary Name/INN) bezeichnet wie das
Referenzprodukt. Dadurch können sie nicht klar voneinander
unterschieden werden, was aber essentiell ist, um mögliche
Nebenwirkungen früh erfassen und klar zuordnen zu können. Deshalb
fordern deutsche Fachgesellschaften und Patientenorganisationen eine
eindeutig vom Referenzprodukt unterscheidbare Wirkstoffbezeichnung
sowie ein engmaschiges Monitoring des Wirksamkeits- und
Sicherheitsprofils von Biosimilars auch nach Marktzulassung", teilte
Stefanie Zervos, Head of Biotherapeutics Value bei AbbVie
Deutschland, mit. "Zudem sollte die Verschreibung von Biologika unter
Verwendung des Produktnamens und der Chargennummer erfolgen." Für die
genaue Bezeichnung der unterschiedlichen Biologika, einschließlich
Biosimilars, schlug die Weltgesundheitsorganisation einen so
genannten "Biological Qualifier (BQ)" vor.14 Er besteht aus einem
zufälligen, vierstelligen Code, der zusätzlich in Verbindung mit dem
INN aufgeführt werden soll.14 Die US-amerikanische Zulassungsbehörde
FDA hat diesen Vorschlag aufgegriffen und nun das erste Biosimilar
eines monoklonalen Antikörpers mit einem unterscheidbaren Freinamen
zugelassen.15

Um die Sicherheit und Wirksamkeit von Biosimilars, genau wie bei
Originalpräparaten, nach Marktzulassung zu untersuchen, ist deren
Aufnahme in Register wichtig. Momentan sind noch zu wenige Patienten,
die mit Biosimilars behandelt werden, in die bestehenden
Biologika-Register eingeschlossen.16 "Im Sinne der Transparenz und
Patientensicherheit befürworten wir die Aufnahme in nationale
Register gleichermaßen für alle Hersteller. Denn nur so kann die
Evidenz zum Wirksamkeits- und Sicherheitsprofil erweitert und Ärzten
zur Verfügung gestellt werden", sagte Stefanie Zervos.

Kein Therapiewechsel aus nicht medizinischen Gründen

Erkrankungen, die mit Biologika und insbesondere mit monoklonalen
Antikörpern behandelt werden, sind oft chronisch, schwerwiegend und
komplex. Der Verlauf der Krankheitsaktivität ist häufig nur schwer
vorhersehbar. Für die Behandlung liegt die Entscheidung über die
entsprechende Biologika-Therapie beim Arzt, in Abstimmung mit dem
Patienten unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation.17 In
Bezug auf die Wahl des Präparates plädiert der vfa für die Wahrung
der Therapiehoheit des Arztes und spricht sich gegen einen
unkontrollierten Wechsel aus.13 Ein Wechsel der Therapie aus nicht
medizinischen Gründen, ob Original-Biologikum oder Biosimilar, sollte
grundsätzlich vermieden werden, da dieser mit einer schlechteren
Kontrolle der Krankheitsaktivität assoziiert sein kann.18 Diese
Ansicht teilen verschiedene Fachgesellschaften und
Patientenorganisationen: So fordert die Deutsche Rheuma-Liga in ihrer
Stellungnahme zur Einführung von Biosimilars, dass Patienten nicht
gezwungen werden sollten, aus Kostengründen ihre Medikation zu
wechseln.1 Und auch die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie
(DGRh) lehnt einen unkontrollierten Wechsel zwischen Biologika aus
Kostengründen ab.2

Mehrfache Therapiewechsel zwischen Original-Biologika und/oder
Biosimilars könnten zudem das immunogene Potential steigern und
Auswirkungen auf Wirksamkeit und Sicherheit haben.19 "Bislang mangelt
es an umfangreichen klinischen Daten zu den Konsequenzen, die ein
Switch aus nicht medizinischen Gründen nach sich ziehen könnte.
Bisherige Studien berücksichtigen nur einen einmaligen Wechsel
zwischen Original und Biosimilar", sagte Dr. Björn Wolff.
"Aussagekräftige Studien zur Austauschbarkeit fehlen und sollten
mehrfache Wechsel zwischen Original-Biologikum und Biosimilar
beinhalten."12,20

Weiterer Bedarf an medizinischer Forschung

Trotz moderner Ansätze und wegweisender Erfolge in der Behandlung
von chronischen Erkrankungen sind viele Patienten nicht ausreichend
therapiert und benötigen neue Behandlungsmöglichkeiten. So zeigten
beispielsweise 30 % der Patienten, die aufgrund einer rheumatoiden
Arthritis mit einer Anti-TNF-alpha-Therapie behandelt wurden, ein
unzureichendes Ansprechen auf die Therapie.7 Aus diesem Grund
entwickelt AbbVie weiterhin innovative und zielgerichtete Therapien
mit Biologika.

Auch in anderen Bereichen und bei seltenen Erkrankungen gibt es
Bedarf für neue Behandlungsmöglichkeiten. Um auch in Zukunft die
Versorgungssituation dieser Patienten zu verbessern, investiert
AbbVie etwa 80 % seiner Bruttowertschöpfung in Forschung und
Entwicklung.21 Allein im Jahr 2015 wurden 4,3 Milliarden US-Dollar
dafür eingesetzt.22 "In unserer Pipeline befinden sich derzeit die
Biologika der nächsten Generation für die Bereiche Immunologie,
Onkologie und Neurodegeneration mit innovativen Behandlungsansätzen",
teilte Dr. Corinna Klein, Laborleiterin Neuroanatomie bei AbbVie
Deutschland, mit. Bis 2020 werden etwa 20 neue Zulassungen erwartet,
unter denen sich ca. 30 % Biologika befinden.22

*Veranstaltung:
Fachpressetermin "Fascination Biologics - Qualitätsgesicherter
Einsatz von Biologika. Heute und in Zukunft." am 20. April am
Forschungsstandort von AbbVie Deutschland in Ludwigshafen

Über AbbVie

AbbVie (NYSE:ABBV) ist ein globales, forschendes
BioPharma-Unternehmen. Mission von AbbVie ist es, mit seiner
Expertise, seinem einzigartigen Innovationsansatz und seinen
engagierten Mitarbeitern neuartige Therapien für einige der
komplexesten und schwerwiegendsten Krankheiten der Welt zu entwickeln
und bereitzustellen. Zusammen mit seiner hundertprozentigen
Tochtergesellschaft Pharmacyclics beschäftigt AbbVie weltweit mehr
als 28.000 Mitarbeiter und vertreibt Medikamente in mehr als 170
Ländern. In Deutschland ist AbbVie an seinem Hauptsitz in Wiesbaden
und seinem Forschungs- und Produktionsstandort in Ludwigshafen
vertreten. Insgesamt beschäftigt AbbVie Deutschland rund 2.600
Mitarbeiter. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter
www.abbvie.com und www.abbvie.de. Folgen Sie @AbbVie auf Twitter oder
besuchen Sie unsere Karriereseite auf Facebook. www.biologika-info.de
www.chronisch-umdenken.de
www.leben-mit-ced.de
www.abbvie-care.de

Literatur

1 Positionierung der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband e.V. zur
Einführung von Biosimilars in Deutschland:
https://www.rheuma-liga.de/biosimilars/
2 Lorenz HM et al. Einführung und Gebrauch von "biosimilars" in der
Therapie entzündlich-rheumatischer Erkrankungen. Stellungnahme der
Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie Z Rheumatol 2014, 73:
784-786.
3 vfa-Broschüre "Biopharmazeutika. Hightech im Dienst der Patienten".
Stand Dezember 2010.
4 Ventola CL et al. Biosimilars: part 2: potential concerns and
challenges for p&t committees. P T. 2013 Jun;38(6):329-35.
5 Radtke MA et al. Biosimilars bei Psoriasis. Was können wir
erwarten? J Dtsch Dermatol Ges. 2014 Apr;12(4):306-12.
6 Biosimilars-Positionspapier der DCCV e.V., Februar 2015
7 Rubbert-Roth and Finckh A. Treatment options in patients with
rheumatoid arthritis failing initial TNF inhibitor therapy: a
critical review. Arthritis Research & Therapy 2009, 11(Suppl 1):S1
8 Schiestl M et al, Acceptable changes in quality attributes of
glycosylated biopharmaceuticals, Nature Biotechnology 29, Pages:
310-312. Im Internet verfügbar unter:
http://www.nature.com/nbt/journal/v29/n4/abs/nbt.1839.html am 19. Mai
2014, zuletzt abgerufen am 30.03.2016
9 European Biopharmaceutical Enterprises (EBE): Biosimilarity and
Comparability after Manufacturing changes: Can a biologic become a
biosimilar of itself? 22.02.2016



Kontakt:
AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
Christine Blindzellner
Communication Manager Immunology
Mainzer Straße 81
65189 Wiesbaden
T: +49 611 1720 - 3583
E-Mail: christine.blindzellner@abbvie.com


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