EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 20-04-2016 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG[1]
zu der am Mittwoch, dem 18. Mai 2016 um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
136. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate
Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2015
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2015
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2015
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2017
7. Beschlussfassung über
a. den Widerruf der in der 135. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2015
erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der
entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren
Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu
EUR 10.500.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen, im
bisher_nicht_ausgenützten_Umfang, unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - das
Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 10.500.000,-
- durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-
Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen;
b. Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen und
c. die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (3)
8. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 134. ordentlichen
Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 4 AktG im_unausgenützten_Umfang unter
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerbs eigener Aktien zum
Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder
des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder einem mit ihr
verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 5 %
des Grundkapitals auf die Dauer 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung
der 136. ordentlichen Hauptversammlung
9. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 134. ordentlichen
Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 7 AktG im unausgenützten Umfang unter
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu
5 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung der 136. ordentlichen Hauptversammlung zum Zweck des
Wertpapierhandels gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG
10. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 134. ordentlichen
Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 8 AktG im unausgenützten Umfang unter
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum zweckneutralen Erwerb
eigener Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf
die Dauer 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 136. ordentlichen
Hauptversammlung
BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (§ 106 Z 4 AKTG)
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 27. April 2016 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at veröffentlicht
und werden in der Hauptversammlung aufliegen:
Vollständiger Text dieser Einladung; Jahresabschluss mit Lagebericht;
Corporate Governance-Bericht; Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht; Vorschlag für die Gewinnverwendung; Bericht des
Aufsichtsrates (jeweils für das Geschäftsjahr 2015);
Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten; Lebensläufe und Erklärungen der
Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87
Abs. 2 AktG; Satzungsgegenüberstellung; Formular für die Erteilung
einer Vollmacht; Formular für den Widerruf einer Vollmacht
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AKTG)
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5 % des Grundkapitals halten,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen
Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten. Der Antragsteller muss
seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass
die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die
Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen
den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der schriftliche
Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21.
Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 27.
April 2016, an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020 Linz, Untere
Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag.
Andreas Pachinger, zugehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich)
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.oberbank.at) zugänglich
gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren
erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 6. Mai 2016,
* per E-Mail an die Adresse: sek@oberbank.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist *
per Post, Boten oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020
Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, oder * per Telefax unter der
Telefax-Nummer +43 732 78 58 12 zugehen.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich
ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft www.oberbank.at zugänglich.
Anträge in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 8. Mai 2016, 24.00 Uhr CET/MEZ
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtages Aktionär ist und dies
der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 12. Mai 2016,
24.00 Uhr (CET/MEZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
* Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung ZSP/WV2, z.H. Herrn
Markus Zehethofer, Untere Donaulände 28, 4020 Linz * Per
Telefax:+43 732 77 89 40 * Per SWIFT: OBKLAT2L, Message Type MT598;
unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und bei Vorzugsaktien
ISIN AT0000625132 angeben * Per E-Mail:
markus.zehethofer@oberbank.at, wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Depotbestätigung (§ 10a AktG)
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), *
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN, * Depotnummer, anderenfalls eine sonstige
Bezeichnung, * Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den
Depotstand am 8. Mai 2016, 24.00 Uhr CET/MEZ bezieht.
Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden
gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur
Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 12.
Mai 2016, 15.00 Uhr (CET/MEZ), ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
* Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, z.H. Herrn Mag. Gerald Straka, Untere Donaulände 28,
4020 Linz * Per Telefax: +43 732 78 58 12 * Per E-Mail:
sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist * von Kreditinstituten gemäß §
114 Abs 1 Satz 4 AktG: Per SWIFT: OBKLAT2L, Message Type MT598;
unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und bei Vorzugsaktien
ISIN AT0000625132 angeben * Am Tag der Hauptversammlung
ausschließlich persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.oberbank.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 96.711.300,-- und ist eingeteilt in
29.237.100 Stamm- Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede
Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 20.001
Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. 205 Stück-Stammaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für
kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
29.216.894.
Einlass und Registrierung
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 8.30 Uhr. Bei der
Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
_ Linz, im April 2016
Der Vorstand
---------------------------------------------------------------------
----------- [1] Ausschließlich der in deutscher Sprache
veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist
rechtsverbindlich.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
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