NOZ: NOZ: DGB kritisiert geplantes Integrationsgesetz als teilweise populistisch
Geschrieben am 23-04-2016 |
Osnabrück (ots) - DGB kritisiert geplantes Integrationsgesetz als
teilweise populistisch
Buntenbach: Eine Verbeugung vor den Stammtischen
Osnabrück. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert das von
der Bundesregierung geplante Gesetz zur Integration von Flüchtlingen
als teilweise populistisch. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach
sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag), das Eckpunktepapier
für das Gesetz enthalte zwar durchaus positive Ansätze. Diese seien
aber nicht konkret genug. Sehr konkret seien dagegen die geplanten
sanktionsbehafteten Maßnahmen. Die Gewerkschafterin nannte dies "eine
Verbeugung vor den Stammtischen". Das Gesetz soll am Wochenende auf
einer Klausurtagung der Großen Koalition beschlossen werden
Buntenbach kritisierte: "Obwohl es nicht mal genügend Angebote
gibt und viele Geflüchtete Monate darauf warten, soll die Pflicht zur
Teilnahme an Integrationskursen ausgeweitet werden." Wer nicht
mitziehe, müsse mit Sanktionen rechnen. Wer dagegen engagiert
mitmache, könne nicht damit rechnen, dass er oder sie bleiben könne.
"Mit solchen Botschaften kann Integration nicht gelingen."
Die Gewerkschafterin drängte zugleich darauf, die geplanten
Maßnahmen bei der Ausbildungsförderung zu verbessern. Sie forderte
"transparente und einheitliche Regelungen, die das heute bestehende
Wirrwarr beenden". Derzeit gebe es für jede Gruppe je nach Status
unterschiedliche Fristen und Zugänge zu Förderinstrumenten. "Wir
schlagen hier vor: Zugang bis zum Alter von 25 Jahren und ohne
Wartefrist." Das Eckpunktepapier von CDU, CSU und SPD enthält unter
anderem die Zusage für 100.000 zusätzliche Jobs aus Bundesmitteln.
Zudem sieht der Vorschlag Erleichterungen bei der
Ausbildungsförderung, eine Bleibegarantie für Auszubildende plus ein
Aufenthaltsrecht für zwei Jahre bei einer Weiterbeschäftigung und
eine dreijährige Aussetzung der Vorrangprüfung in Regionen mit
unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit vor. Nach dieser Regel muss
derzeit vor der Einstellung eines Flüchtlings zunächst geprüft
werden, ob auch ein Bewerber aus Deutschland oder der EU infrage
käme. Auf der anderen Seite sollen Integrationspflichten
festgeschrieben werden, die im Detail noch verhandelt werden müssen.
Bei Verweigerung droht eine Kürzung der Sozialleistungen. Auch die
Wohnsitzauflage zur Vermeidung von Ghettobildung in Städten soll
eingeführt werden. Wer sich nicht an die Zuweisung hält, dem sollen
die Leistungen gestrichen werden.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
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