VW-Abgasskandal: Deutsche Käufer als Kunden zweiter Klasse
Geschrieben am 25-04-2016 |
Düsseldorf (ots) - Am vergangenen Freitag wurde veröffentlicht,
dass der Volkswagen-Konzern bereit ist, die vom Abgasskandal
betroffenen Fahrzeuge von US-amerikanischen Käufern zurückzukaufen.
Der Rückkauf soll zu dem Wert der Fahrzeuge vor Bekanntwerden des
Abgasskandals im vergangenen September erfolgen. Ferner soll jeder
Betroffene US-Bürger 5.000 USD als pauschalierten Schadenersatz
erhalten. Für deutsche und europäische Kunden verschließt sich der
Konzern hingegen nach wie vor jeglichen Einigungsbemühungen. Vielmehr
werden die Ansprüche der Kunden in Bausch und Bogen zurückgewiesen.
Großkanzleien werden stattdessen damit beauftragt, dafür zu sorgen,
dass nach Möglichkeit sämtliche Klagen abgewiesen werden.
Fakt ist, dass hier ein vollkommen gleichartiger Sachverhalt
ungleich behandelt wird. Der Grund liegt darin, dass die deutschen
Behörden ihren Aufgaben nur unzureichend nachkommen und nicht wie die
amerikanischen Umweltbehörden Druck auf den Hersteller ausüben
sondern ihm als Steigbügelhalter dienen, wo es nur geht. Als
Vertreter von mehreren Hundert Geschädigten halten wir diesen Vorgang
für empörend. Der Bundesverkehrsminister möge seine Aufgaben
erfüllen. Er hat die Einhaltung der Rechtsnormen sicherzustellen und
ist dafür als oberstes Exekutivorgan verantwortlich. 2,4 Mio.
Dieselfahrzeuge alleine aus dem VW-Konzern fahren derzeit mit
rechtswidrigen Abschalteinrichtungen durch die Lande und stoßen ein
Vielfaches der erlaubten Stickoxide aus. Die EU-Typengenehmigungen
wurden bekanntlich unter Manipulation der Messwerte erschlichen und
sind daher rechtswidrig erteilt worden. Darauf beruht die ABE der
Fahrzeuge, die somit ebenfalls rechtswidrig erteilt wurde. Nach der
gesetzlichen Anordnung erlischt die ABE kraft gesetzlicher Anordnung,
wenn die der Genehmigung zugrundeliegenden Werte nicht eingehalten
werden. Die Rechtslage ist dieselbe wie bei einem nachträglichen
Eingriff in die Motorsteuerung durch ein Chiptuning.
Der Verkehrsminister hat ohne Ermächtigungsgrundlage verfügt, dass
die Straßenverkehrsämter und das KBA zunächst keine weiteren
Maßnahmen ergreifen mögen. Das ist rechtswidrig. Er ist an Gesetz und
Recht gebunden. Ein Verkehrsminister, der seinen Kernaufgaben nicht
nachkommt, einen gigantischen Betrug bagatellisiert und blind die
Interessen der Autolobby vertritt, muss zurücktreten.
Es ist bemerkenswert, dass der Spiegel Herrn Dobrindt in seinem
heutigen Onlineartikel harscher kritisiert als die Fraktion der
Grünen im Bundestag. Die Kanzlerin möge endlich ein Machtwort
sprechen und den Streichelkurs gegenüber dem betrügerischen
Weltkonzern beenden.
Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Tonhallenstr. 14-15
40211 Düsseldorf
Tel.: 0211-310638-0
Fax: 0211-310638-10
email: rogert@ru-law.de
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