EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einladung zur
Hauptversammlung (mit Dokument)
Geschrieben am 17-05-2016 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G
an die Aktionäre
für die am Donnerstag, den 16. Juni 2016, um 10.00 Uhr (MESZ)
im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2015, des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 sowie des Corporate
Governance-Berichts des Vorstands.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2015.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2015.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.
5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017.
6. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und gegebenenfalls zur
Einziehung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG und
die Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Veräußerung der eigenen
Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.
8. Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien gemäß
§ 65 Abs 1 Z 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 25. Mai 2016 im Internet unter
www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2016) zugänglich und
werden in der Hauptversammlung aufliegen:
- Jahresabschluss 2015 samt Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht 2015,
- Konzernabschluss 2015 samt Konzernlagebericht,
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8,
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
Lebenslauf,
- Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7,
- vollständiger Text dieser Einberufung,
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
AktG.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der
6. Juni 2016, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 13. Juni 2016
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der
Depotbestätigung unten):
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist,
per SWIFT: RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000606306,
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 6. Juni 2016, 24.00 Uhr, Wiener
Zeit (MESZ), bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich
unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift
erforderlich) spätestens am 26. Mai 2016 der Gesellschaft, an
Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group
Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals)
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen
Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei
mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 7. Juni 2016
der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per
E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen
als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen
ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer -
Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien,
zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 6) treten an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs
2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit den
rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch)
in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des
Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2016) zugänglich.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär
seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es,
wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 14. Juni 2016 an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft
einzulangen:
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als
eingescannter Anhang (z.B. pdf, tif) dem E-Mail anzuschließen ist,
per SWIFT: RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf
der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail:
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben
beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind
direkt dem IVA bekannt zu geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular
der Gesellschaft, ein IVA-Vollmachtsformular und ein Formular für den
Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2016) abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 893.586.065,90 und ist in
292.979.038 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien
(Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 13. Mai 2016) 509.977 eigene Aktien. Hieraus
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien
unterliegen einem Stimmverbot.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 13. Mai 2016) 292.469.061. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
G. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.
Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den
Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen)
gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht mitbringen.
Wien, im Mai 2016
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG
Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/P5Mk3XwL
Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449
gregor.hoepler@rbinternational.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/P5Mk3XwL
Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir@rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch
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