EANS-Hauptversammlung: C.A.T. oil AG / Einberufung der Hauptversammlung
Geschrieben am 20-05-2016 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C.A.T. oil AG
FN 69011 m
ISIN: AT0000A00Y78
Einladung zur
11. ordentlichen Hauptversammlung
der C.A.T. oil AG, am 17.6.2016, 11.00 Uhr, Austria trend Hotel
Savoyen Vienna, Rennweg 16, 1030 Wien (Raum Olympia Mancini 2).
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2015
endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am
31.12.2015 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate
Governance-Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des
Aufsichtsratsberichtes für das am 31.12.2015 endende Geschäftsjahr;
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das am 31.12.2015 endende
Geschäftsjahr;
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
am 31.12.2015 endende Geschäftsjahr;
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das am 31.12.2015 endende Geschäftsjahr;
5. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am
31.12.2015 endende Geschäftsjahr; 6. Wahl des Abschlussprüfers für
den Jahres- und Konzernabschluss für das am 31.12.2016 endende
Geschäftsjahr; 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
betreffend die Änderung der Firma (Bestimmung § 1).
Unterlagen: Folgende Unterlagen sind spätestens am 27.5.2016 auf der
Internetseite der C.A.T. oil AG (www.catoilag.com) unter Investor
Relations abrufbar: - Einladung und Tagesordnung (Einberufung); -
Beschlussvorschläge des Vorstands und Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2-7; - Jahresabschluss für das am 31.12.2015
endende Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht;
- Konzernabschluss für das am 31.12.2015 endende Geschäftsjahr samt
Konzernlagebericht;
- Aufsichtsratsbericht für das am 31.12.2015 endende Geschäftsjahr;
- Neue Satzung in einer Vergleichs-Version;
- Formular für Erteilung und Widerruf einer Vollmacht.
Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der
Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich. ? Hinweis zu den Rechten der Aktionäre:
Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG):
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
(2.442.500 Aktien) und die seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung Inhaber der Aktien sind, können schriftlich verlangen,
dass weitere Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung ununterbrochen
Inhaber der Aktien sind.
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz
(Depotbestätigung) spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit spätestens am 27.5.2016, per Post oder Boten
an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang
über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder via SWIFT
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text
angeben) zugehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG):
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen
(488.500 Aktien), können der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform (daher durch Erklärung in einer Urkunde oder
auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeigneten Weise mit Nennung der Person des Erklärenden und
Erkennbarmachung des Abschlusses der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder auf andere Weise) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.catoilag.com) bekannt und zugänglich gemacht
werden. Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser
Erklärung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände
darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein. Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der
Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten
Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am
8.6.2016, per Post oder Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner
Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5,
A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062, als
eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format, per E-Mail unter
anmeldung.catoil@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben)
zugehen.
Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG):
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in
den Aufsichtsrat; diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110
AktG oben). Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht
ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein
Beschluss gefasst werden. Zur Beschlussfassung über den in der
Versammlung gestellten Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung
und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner
Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag von Aktionären, der
gemäß § 110 AktG bekannt gemacht wurde (siehe oben), ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG):
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit - sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder - ihre Erteilung strafbar wäre.
Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 7.6.2016. Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2
AktG): - Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift
oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code;
- Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN:
AT0000A00Y78;
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
- den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 7.6.2016
beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 8.6.2016 ausgestellt werden! Die
Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.
Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige
Zeichnung) und muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 14.6.2016, an die Geschäftsanschrift der
Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12,
Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder Boten, per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format, per E-Mail
unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message
Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.
Bestellung eines Vertreters
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben
Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person in Textform erteilt und der Gesellschaft per Post
oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010
Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per
Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 oder als eingescannter
Anhang in TIF oder PDF Format, per E-Mail
unteranmeldung.catoil@hauptversammlung.at übermittelt werden und wird
von der Gesellschaft gemäß § 114 AktG zurückbehalten.
Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift,
Telefax- Nummer oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format
an die vorgenannte E-Mail Adresse vorzunehmen.
Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht ist auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.catoilag.com) unter Investor
Relations abrufbar. Bei depotverwahrten Inhaberaktien sind zur
Identifizierbarkeit des Aktionärs der Name des depotführenden
Kreditinstituts sowie die Depotnummer anzugeben.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Sofern die
Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
übergeben wird, hat die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens
16.6.2016 zuzugehen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt in
48.850.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
somit 48.850.000 Stimmrechte.
Wien, im Mai 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Bernhard Grabmayr
SCHOLDAN&Comp.
Bernhard Grabmayr
office@scholdan.com
+43-1-513 23 88-0
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: C.A.T. oil AG
Kärntner Ring 11-13
A-1010 Wien
Telefon: +43(0) 1 535 23 20 - 0
FAX: +43(0) 1 535 23 20 - 20
Email: ir@catoilag.com
WWW: http://www.catoilag.com
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000A00Y78
Indizes: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch
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