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EANS-News: UNIQA Insurance Group AG / Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Veröffentlichungsverordnung

Geschrieben am 01-06-2016

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf/Hauptversammlung

Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG und § 2
Veröffentlichungsverordnung

Die 17. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG,
1029 Wien, Untere Donaustraße 21, hat am 30. Mai 2016 den folgenden
Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6. gefasst:

"In Abänderung des Beschlusses der 16. ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft vom 26.5.2015 wird der Vorstand mit Wirkung vom Tag
der 17. ordentlichen Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und
Abs 1b AktG zu erwerben, wobei die Gesellschaft - zusammen mit
anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat
und noch besitzt - eigene Aktien höchstens im Ausmaß von bis zu 10 %
des Grundkapitals, und zwar auch unter wiederholter Ausnutzung der 10
% Grenze, sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erwerben
darf, die Ermächtigung von einschließlich 28.11.2015 bis
einschließlich 27.5.2018, also für 30 Monate, gilt und eigene Aktien
gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 1,00
(bislang EUR 7,00) und höchstens EUR 15,00 (bislang EUR 20,00) je
Stückaktie erworben werden dürfen. Mit Ausnahme der Änderung des
niedrigsten und höchsten Gegenwerts für den Erwerb eigener Aktien
bleibt die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß Beschluss der
16. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26.5.2015
unverändert, auch die Ermächtigung zum Erwerb von Aktien der
Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft, zur
Veräußerung erworbener eigener Aktien auf andere Weise als über die
Börse oder durch öffentliches Angebot unter den von der 16.
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26.5.2015
beschlossenen Voraussetzungen und zur Einziehung erworbener eigener
Aktien."

Rückfragehinweis:
UNIQA Insurance Group AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller@uniqa.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien
Telefon: 01/211 75-0
Email: investor.relations@uniqa.at
WWW: http://www.uniqagroup.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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