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Eklat in Düsseldorf - Sparkassenaufsicht hält Jahresabschluss für rechtswidrig

Geschrieben am 09-06-2016

Hamburg (ots) - Der so genannte "Sparkassenstreit" in Düsseldorf
ist fürs Erste entschieden. Nach Informationen des Politikmagazins
"Panorama 3" im NDR Fernsehen hat die Sparkassenaufsicht des Landes
Nordrhein-Westfalen in ihrem Bescheid vom Donnerstag, 9. Juni, den
Jahresabschluss 2014 der Stadtsparkasse Düsseldorf für "aufgehoben"
erklärt. Begründung: Der Jahresabschluss sei rechtswidrig
festgestellt worden. Außerdem seien die Interessen des Trägers, der
Stadt Düsseldorf, nicht ausreichend berücksichtigt worden. Sie gibt
damit dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) recht,
der eine höhere Beteiligung der Stadt an den Gewinnen der Sparkasse
gefordert hatte. Der Ausgang des Konflikts dürfte Auswirkungen auf
die Gewinnverwendung aller Sparkassen in Deutschland haben.

Für die Stadtsparkasse Düsseldorf ist diese Entscheidung eine
schwere Niederlage. Bei dem seit Monaten andauernden Streit zwischen
dem Vorstand der Sparkasse und Oberbürgermeister Geisel geht es um
die Millionengewinne der Bank und darum, wer entscheiden darf, was
mit dem Geld passiert. Normalerweise einigen sich Bankvorstand und
Verwaltungsrat einvernehmlich über die Verwendung der Gewinne, nicht
jedoch in Düsseldorf. Dort hatte die Sparkasse 2014 vor Steuern einen
Gewinn in Höhe von rund 135 Millionen Euro erzielt. Den Großteil des
Geldes wollte der Vorstand jedoch in die Reserven der Bank stecken.
Nur 3,3 Millionen Euro wurden als Jahresüberschuss ausgewiesen. Nur
über die Verwendung dieser Summe konnte der Verwaltungsrat
mitentscheiden.

Oberbürgermeister Geisel als Vorsitzender des Verwaltungsrats
wollte dies nicht akzeptieren und rief die Sparkassenaufsicht an. Die
sollte klären, ob der Verwaltungsrat auch über die Vorabrückstellung
des Gewinns mitentscheiden darf. Geisel vertritt die Auffassung, dass
eine dermaßen hohe Rückstellung für die Reserven gar nicht notwendig
sei. Denn schon heute erfüllt die Stadtsparkasse die staatlich
geforderten Kapitalquoten bei weitem.

Der Oberbürgermeister ist deutschlandweit der erste
Kommunalpolitiker, der den Jahresabschluss seiner Sparkasse
angefochten hat. Als Konsequenz aus dem Bescheid der
Sparkassenaufsicht fordert Geisel: "Ich hoffe, dass der Vorstand
nunmehr zügig die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 in einer Weise
aufstellt, die die Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte von
Verwaltungsrat und Träger respektiert."

Die Stadtsparkasse Düsseldorf gab noch keine Stellungnahme in der
Sache ab. "Wir müssen zunächst die Begründung analysieren", so Gerd
Meyer, der Sprecher der Sparkasse, gegenüber "Panorama 3".

Gegen den Beschluss der Sparkassenaufsicht kann innerhalb eines
Monats vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht
werden.

Informationen zur Sendung unter www.NDR.de/panorama3



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Iris Bents
Tel: 040-4156-2304



http://www.ndr.de
https://twitter.com/ndr


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